Schulische Tagesbetreuung (ganztägige Schulformen)

Öffentliche allgemein bildende und die Unterstufe der allgemein bildenden höheren Schulen (AHS) können auch als ganztägige Schulen, an denen neben dem Unterricht eine Tagesbetreuung angeboten wird, geführt werden. Ganztägige Schulformen sind Schulen mit Tagesbetreuung, an denen Kinder nicht nur unterrichtet sondern auch betreut werden, und zwar (zumindest) bis 16.00 Uhr. Man unterscheidet zwischen verschränkter oder getrennter Abfolge des Unterrichts- und Betreuungsteils.

Verschränkte Abfolge von Unterrichts-  und Betreuungsteil:

  • alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse müssen angemeldet sein. Die Anmeldung für den Betreuungsteil bezieht sich daher in solchen Schulen auf alle Schultage.
  • die Betreuungsstunden sind in diesem Fall ein integrativer Bestandteil des Schulalltages. Die Anmeldung für den Betreuungsteil bezieht sich daher in solchen Schulen auf alle Schultage.
  • mindestens zwei Drittel der Erziehungsberechtigten der betroffenen Schülerinnen und Schüler und mindestens zwei Drittel der betroffenen Lehrerinnen und Lehrer müssen zustimmen.

Getrennte Abfolge von Unterrichts-  und Betreuungsteil:

  • Schülerinnen und Schüler können klassen-, schulstufen-, schulübergreifend oder schulartenübergreifend in Gruppen zusammengefasst werden.

Die Tagesbetreuung darf von den Schülerinnen und Schülern auch an einzelnen Nachmittagen der Woche in Anspruch genommen werden. Eine Betreuungsgruppe darf ab einer Mindestanzahl von zehn (bei Sonderschulen: fünf) zur Tagesbetreuung angemeldeten Schülerinnen und Schülern geführt werden. Ab fünfzehn angemeldeten Schülerinnen und Schülern, bei sonstigem Nichtzustandekommen einer schulischen Tagesbetreuung auch bei schulartenübergreifender Führung ab zwölf angemeldeten Schülerinnen und Schülern, muss jedenfalls eine Tagesbetreuung geführt werden, sofern die räumlichen Voraussetzungen an der betreffenden Schule gegeben sind und in der betreffenden Gemeinde kein anderes geeignetes Betreuungsangebot bereits besteht. Die Höchstzahl der Schülerinnen und Schüler in einer Gruppe der Tagesbetreuung darf die für die betreffende Schule vorgesehene Höchstzahl für Klassenschülerinnen und Klassenschüler nicht übersteigen.

Die Anmeldung der Schülerinnen und Schüler zur schulischen Tagesbetreuung erfolgt in der jeweiligen Schule.

Link: http://www.bmukk.gv.at