Förderungen, Stipendien, Preise und Wettbewerbe
Kultur und Wissenschaft
Sehr geehrte Förderwerberinnen und Förderwerber!
Seitens der Förderstelle Abt. 7 – Bildung, Kultur und Wissenschaft, Hauptreferat Kultur und Wissenschaft, möchten wir Sie von einer organisatorischen Änderung im Bereich des burgenländischen Kulturförderungswesens in Kenntnis setzen. Mit 1. Jänner 2026 ist nicht mehr die Abt. 7 für Förderungen im Kulturbereich zuständig, sondern die Kulturförderung Burgenland GmbH. Diese ist räumlich im KUZ Eisenstadt untergebracht.
Mit Ausnahme der Bereiche Erwachsenenbildung und Bibliotheksförderung ist die Kulturförderung Burgenland GmbH für alle Förderungen im Kunst-, Kultur- und Wissenschaftsbereich zuständig. Ihre gewohnten Ansprechpersonen bleiben dieselben und sind ab 7. Jänner 2026 für Sie im KUZ Eisenstadt erreichbar.
Für Sie als Förderwerberin bzw. Förderwerber bleiben Ablauf und Förderverfahren im Wesentlichen unverändert. Die Förderabwicklung erfolgt weiterhin in der bekannten Form unter Hinzuziehung der Kulturbeiräte.
Ab dem 7. Jänner finden Sie sämtliche Informationen zu den Förderungen und Ausschreibungen auf der Homepage der Kulturförderung Burgenland GmbH unter www.kulturfoerderung-burgenland.at. Bitte beachten Sie, dass bis zum 7. Jänner keine Einreichung von Förderanträgen möglich ist, da in diesem Zeitraum die organisatorische Umstellung vorbereitet wird. Die einzige wesentliche Änderung gegenüber dem Vorjahr betrifft die Einreichfristen für Förderungen: die neuen Einreichfristen sind der 1.2.2026 für mehrjährige Förderungen und Basis- bzw. Jahresprogrammförderungen sowie der 1.5.2026 und der 1.10.2026 für Projektförderungen.
Ab dem 7. Jänner stehen Ihnen die Ansprechpersonen für Förderungen wie gewohnt zur Verfügung. Für Rückfragen bis einschließlich 31.12.2025 gilt noch die E-Mail-Adresse post.a7(at)bgld.gv.at, ab dem 7. Jänner erreichen Sie die zuständige Förderstelle unter der E-Mail Adresse office(at)kulturfoerderung-burgenland.at bzw. unter der Telefonnummer 02682/719-2400.
Für die Abrechnung von Förderungen, die bis zum 31.12.2025 gewährt wurden, und die Auszahlung von bereits bestehenden mehrjährigen Fördervereinbarungen liegt die Zuständigkeit ab dem 1. Jänner 2026 in der Abteilung 9 des Amtes der Burgenländischen Landesregierung. Für Rückfragen zu ihrer Abrechnung steht Ihnen ab dem 1.1.2026 die offizielle E-Mail- Adresse: post.a9(at)bgld.gv.at zur Verfügung.
Das Team der Abt. 7 – Bildung, Kultur und Wissenschaft wünscht Ihnen viel Erfolg für das kommende Kulturjahr 2026!
