Landesverwaltungsgericht Burgenland
Seit 1.1.2014 hat Österreich eine „zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit“. Dieser Reformschritt ist ein „Jahrhundertwerk“. Ein auf Gewaltenteilung basierender Rechtsstaat hat die fundamentale Staatsaufgabe des Rechtsschutzes in der Verwaltung auf Gerichte übertragen. Österreich wurde als klassischer Verwaltungsstaat in einen Justizstaat umgewandelt. Der verwaltungsinterne Instanzenzug wurde grundsätzlich abgeschafft (nur im Gemeindebereich bleibt er im Burgenland erhalten). An die Stelle zahlreicher Berufungsbehörden traten Verwaltungsgerichte erster Stufe, zwei Bundesverwaltungsgerichte (eines für allgemeine Angelegenheiten und eines für Finanzen) und neun Landesverwaltungsgerichte. Das „Bundesverwaltungsgericht“ entscheidet über Beschwerden in Rechtssachen der unmittelbaren Bundesverwaltung wie Asyl- und Fremdenrecht, Bundesvergabegesetz, Wehrgesetz sowie das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das ASVG ua. Das „Bundesfinanzgericht“ entscheidet über Beschwerden in Rechtssachen in Angelegenheiten der öffentlichen Abgaben und in Finanzstrafsachen, die unmittelbar von den Finanzämtern und Zollämtern besorgt werden.
Für jedes Bundesland wurde ein Landesverwaltungsgericht eingerichtet, das die bisherigen Unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern ablöst. Das Landesverwaltungsgericht ist zuständig für alle Landesrechtssachen (wie Naturschutz,- Jagd-, Baurecht, Landesvergaben, Gemeindeangelegenheiten) und solche Bundessachen, die in mittelbarer Bundesverwaltung vom Landeshauptmann oder Bezirksverwaltungsbehörden (wie Gewerbeordnung, Wasserrecht, Abfallwirtschaftsgesetz) besorgt werden. Dazu kommen alle Verwaltungsstrafsachen.
Auf der zweiten Stufe steht der Verwaltungsgerichtshof in Wien. Dieser entscheidet über Revisionen gegen Erkenntnisse der Verwaltungsgerichte. Allerdings kann er nur mehr eingeschränkt angerufen werden.
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Kontakt
Landesverwaltungsgericht Burgenland
Landhaus-Neu, Eingang Waschstattgasse
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
Telefon: 02682-66811/1100
Telefax: 02682-66811/1177
E-Mail: verwaltungsgericht(at)lvwg-bgld.gv.at
Amtsstunden:
Montag bis Donnerstag von 07.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag von 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr
Parteienverkehrszeiten:
Dienstag von 08.00 - 12.00 Uhr
Keine Amtsstunden und kein Parteienverkehr an gesetzlichen Feiertagen, Karfreitag, 02.11., 24.12. und 31.12. und am Faschingsdienstag ab 12.00 Uhr
Für mündliche Anbringen steht die Parteienverkehrszeit zur Verfügung.
Eingaben per email sind ausschließlich an die Post-Adresse verwaltungsgericht(at)lvwg-bgld.gv.at und nicht an die emailadressen der RichterInnen zu richten.