Richtlinie zur Arbeitnehmer*innenförderung 2026
Das Burgenländische Arbeitnehmerförderungsgesetz verfolgt das Ziel, die
Teilnahme der im Burgenland wohnhaften Arbeitnehmer*innen an der
fortschreitenden Entwicklung der österreichischen Volkswirtschaft zu sichern und
entstehende Nachteile auszugleichen.
Zur Erreichung dieser Ziele unterstützt das Land Burgenland Einrichtungen und
Maßnahmen, durch welche die durch die Arbeitsmarktstruktur und sonstige
Ursachen bedingten Nachteile und Belastungen der Arbeitnehmer*innen
ausgeglichen oder vermieden werden sollen.
