Richtlinie zur Förderung von Besuchen burgenländischer Schülerinnen- und Schülergruppen zu Institutionen der Europäischen Union
| Beschreibung |
Durch eine nicht rückzahlbare Förderung für Reisen zu Institutionen und Einrichtungen der Europäischen Union und des Europarates sollen burgenländische Schülerinnen- und Schülergruppen aus dem Burgenland bei der Finanzierung unterstützt werden. Der Förderbetrag dient dazu, die Kosten für die/den Erziehungsberechtigte/n der an der Schulreise teilnehmenden Schüler/innen zu reduzieren. Jungen Menschen sollen durch diese Reise ein besseres Verständnis der Abläufe und Zusammenhänge in der europäischen Politik ermöglicht und die Bedeutung der europäischen Integration für das Burgenland nähergebracht werden. Sie sollen befähigt werden, die europäische Dimension in verschiedenen Bereichen kennenzulernen und diese für sich umzusetzen. Erfolgt die Fahrt nach Brüssel, wird zusätzlich ein Besuch des Büros für internationale Beziehungen und des Verbindungsbüros Brüssel des Landes Burgenland empfohlen. |
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| Datenverantwortliche Stelle | A9 - EU, Gesellschaft und Förderwesen |
| Veröffentlichende Stelle | Land Burgenland |
| Datenqualität/Herkunft | |
| Schlagworte | IFG |
| License | Creative Commons Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0) |
| Geographische Ausdehnung |
