Bestandsliste

Richtlinie Sanierung Eigenheim

Die Förderung für die Sanierung von Eigenheimen erfolgt in Form eines Darlehens

des Landes Burgenland mit einer Laufzeit von 30 Jahren und ist mit 0,9 % jährlich

verzinst.

 

Eine Sanierungsförderung kann nach Maßgabe folgender Bestimmungen gewährt

werden.

Richtlinie Sanierung Mehrgeschosswohnbau

Förderungswerber:in können gemäß § 13 Bgld. WFG 2018 Gemeinden, juristische Personen im Eigentum von burgenländischen Gebietskörperschaften und nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) anerkannte gemeinnützige Bauvereinigungen sein für die Sanierung von Wohnungen und Reihenhäusern.

Förderungswerber:in können natürliche Personen gemäß § 13 Abs. 1 Bgld. WFG 2018 sein für die Sanierung von Gruppenwohnbauten.

Förderungswerber:in können gemäß § 13 Abs. 1 Z 2 Bgld. WFG 2018 Interessengemeinschaften sein zur Sanierung von Wohnhäusern und Wohnungen, die im Eigentum stehen.

Richtlinie über die Gewährung der Förderung für schulische Sport- und Projekttage

Die Förderung der schulischen Sport- und Projekttage ist eine Förderung des Landes für Schüler*innen öffentlich allgemeinbildender Pflichtschulen (Volksschule, Mittelschule, Sonderschule, Polytechnische Schule) und allgemeinbildender höheren Schulen bis zur 8. Schulstufe (AHS Unterstufe), die ihren Hauptwohnsitz im Burgenland haben. Die Förderung soll Obsorgeberechtigte mit geringem Einkommen unterstützen und deren Kindern die Möglichkeit geben, an einer mehrtägigen Schulveranstaltung teilzunehmen.

Richtlinie über die Gewährung eines Schulstartgeldes

Das Land Burgenland schützt und fördert die Familie als Grundlage der menschlichen Gesellschaft. Die Verantwortung der Gesellschaft gegenüber der Familie soll gestärkt und den Familien soll eine angemessene Lebensführung ermöglicht werden. Personen, die Sorgepflichten für unversorgte Kinder zu tragen haben, sollen bei der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder unterstützt sowie gefördert werden.

Deshalb sollen Familien beim Eintritt eines Kindes in die Schullaufbahn vom Land Burgenland mit einer Förderung unterstützt werden.

Richtlinie zur Arbeitnehmer*innenförderung 2026

Das Burgenländische Arbeitnehmerförderungsgesetz verfolgt das Ziel, die

Teilnahme der im Burgenland wohnhaften Arbeitnehmer*innen an der

fortschreitenden Entwicklung der österreichischen Volkswirtschaft zu sichern und

entstehende Nachteile auszugleichen.

 

Zur Erreichung dieser Ziele unterstützt das Land Burgenland Einrichtungen und

Maßnahmen, durch welche die durch die Arbeitsmarktstruktur und sonstige

Ursachen bedingten Nachteile und Belastungen der Arbeitnehmer*innen

ausgeglichen oder vermieden werden sollen.

Richtlinie zur Basisförderung des Landesjugendreferats

Seitens des Landes Burgenland, Landesjugendreferat, können Kinder- und Jugendorganisationen mit Sitz im Burgenland nach Antragsstellung nicht rückzahlbare Fördermittel als Basisförderung für ihre Aktivitäten gewährt werden.

Richtlinie zur Förderung "Exkursionen zu NS-Gedenkstätten"

Eine Schulexkursion zu einem historischen Ort der NS-Verbrechen und dadurch die Auseinandersetzung junger Menschen mit der Geschichte des Holocaust, kann auf Antrag einer burgenländischen Schule oder deren Elternvereines durch nicht rückzahlbare finanzielle Mittel durch das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Landesjugendreferat, gefördert werden.

Richtlinie zur Förderung "Schulbesuch im Ausland"

Durch eine nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung sollen zeitlich begrenzte Schulaufenthalte burgenländischer Schüler*innen ab der 9. Schulstufe im Ausland gefördert und dadurch das Bildungsangebot für junge Menschen im Burgenland erweitert werden. Die Förderung soll auch einen Beitrag zur interkulturellen Bildung leisten.

Richtlinie zur Förderung für den Tausch eines fossilen Heizungssystems und den Einbau von hocheffizienten alternativen Heizsystemen

Ziel der Förderung ist es, im Interesse der Energieeffizienz und des Klima- und Umweltschutzes durch besondere Anreize wirksame Schwerpunkte im Hinblick auf die Einsparung von Energie und sonstigen elementaren Ressourcen, eine möglichst effiziente Anwendung von Energie sowie den verstärkten Einsatz von alternativen Energieträgern im Bereich des Wohnbereiches zu setzen. Mit

dieser Förderaktion soll der Umstieg des bestehenden fossilen Heizungssystems auf ein hocheffizientes alternatives Heizsystem gefördert werden. Gleichzeitig ist auf eine thermische Sanierung der Gebäudehülle zu achten (vgl. Förderungsmöglichkeiten im Bereich der Sanierung durch die Bgld. Wohnbauförderung), um den Energiebedarf zu reduzieren und das alternative Heizsystem bereits auf den geringeren Energiebedarf auslegen zu können.