Bestandsliste

Richtlinie über die Gewährung der Förderung für schulische Sport- und Projekttage

Die Förderung der schulischen Sport- und Projekttage ist eine Förderung des Landes für Schüler*innen öffentlich allgemeinbildender Pflichtschulen (Volksschule, Mittelschule, Sonderschule, Polytechnische Schule) und allgemeinbildender höheren Schulen bis zur 8. Schulstufe (AHS Unterstufe), die ihren Hauptwohnsitz im Burgenland haben. Die Förderung soll Obsorgeberechtigte mit geringem Einkommen unterstützen und deren Kindern die Möglichkeit geben, an einer mehrtägigen Schulveranstaltung teilzunehmen.

Richtlinie zur Arbeitnehmer*innenförderung 2026

Das Burgenländische Arbeitnehmerförderungsgesetz verfolgt das Ziel, die

Teilnahme der im Burgenland wohnhaften Arbeitnehmer*innen an der

fortschreitenden Entwicklung der österreichischen Volkswirtschaft zu sichern und

entstehende Nachteile auszugleichen.

 

Zur Erreichung dieser Ziele unterstützt das Land Burgenland Einrichtungen und

Maßnahmen, durch welche die durch die Arbeitsmarktstruktur und sonstige

Ursachen bedingten Nachteile und Belastungen der Arbeitnehmer*innen

ausgeglichen oder vermieden werden sollen.

Richtlinie zur Basisförderung des Landesjugendreferats

Seitens des Landes Burgenland, Landesjugendreferat, können Kinder- und Jugendorganisationen mit Sitz im Burgenland nach Antragsstellung nicht rückzahlbare Fördermittel als Basisförderung für ihre Aktivitäten gewährt werden.

Richtlinie zur Förderung "Exkursionen zu NS-Gedenkstätten"

Eine Schulexkursion zu einem historischen Ort der NS-Verbrechen und dadurch die Auseinandersetzung junger Menschen mit der Geschichte des Holocaust, kann auf Antrag einer burgenländischen Schule oder deren Elternvereines durch nicht rückzahlbare finanzielle Mittel durch das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Landesjugendreferat, gefördert werden.

Richtlinie zur Förderung "Schulbesuch im Ausland"

Durch eine nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung sollen zeitlich begrenzte Schulaufenthalte burgenländischer Schüler*innen ab der 9. Schulstufe im Ausland gefördert und dadurch das Bildungsangebot für junge Menschen im Burgenland erweitert werden. Die Förderung soll auch einen Beitrag zur interkulturellen Bildung leisten.

Richtlinie zur Förderung für den Tausch eines fossilen Heizungssystems und den Einbau von hocheffizienten alternativen Heizsystemen

Ziel der Förderung ist es, im Interesse der Energieeffizienz und des Klima- und Umweltschutzes durch besondere Anreize wirksame Schwerpunkte im Hinblick auf die Einsparung von Energie und sonstigen elementaren Ressourcen, eine möglichst effiziente Anwendung von Energie sowie den verstärkten Einsatz von alternativen Energieträgern im Bereich des Wohnbereiches zu setzen. Mit

dieser Förderaktion soll der Umstieg des bestehenden fossilen Heizungssystems auf ein hocheffizientes alternatives Heizsystem gefördert werden. Gleichzeitig ist auf eine thermische Sanierung der Gebäudehülle zu achten (vgl. Förderungsmöglichkeiten im Bereich der Sanierung durch die Bgld. Wohnbauförderung), um den Energiebedarf zu reduzieren und das alternative Heizsystem bereits auf den geringeren Energiebedarf auslegen zu können.

Richtlinie zur Förderung von Besuchen burgenländischer Schülerinnen- und Schülergruppen zu Institutionen der Europäischen Union

Durch eine nicht rückzahlbare Förderung für Reisen zu Institutionen und Einrichtungen der Europäischen Union und des Europarates sollen burgenländische Schülerinnen- und Schülergruppen aus dem Burgenland bei der Finanzierung unterstützt werden. Der Förderbetrag dient dazu, die Kosten für die/den Erziehungsberechtigte/n der an der Schulreise teilnehmenden Schüler/innen zu reduzieren.

 

Jungen Menschen sollen durch diese Reise ein besseres Verständnis der Abläufe und Zusammenhänge in der europäischen Politik ermöglicht und die Bedeutung der europäischen Integration für das Burgenland nähergebracht werden. Sie sollen befähigt werden, die europäische Dimension in verschiedenen Bereichen kennenzulernen und diese für sich umzusetzen. Erfolgt die Fahrt nach Brüssel, wird zusätzlich ein Besuch des Büros für internationale Beziehungen und des Verbindungsbüros Brüssel des Landes Burgenland empfohlen.

Richtlinie zur Förderung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb

Ziel der Förderung ist es, im Interesse der Energieeffizienz und des Klima- und Umweltschutzes durch besondere Anreize wirksame Schwerpunkte im Hinblick auf die Einsparung von Energie und sonstigen elementaren Ressourcen, eine möglichst effiziente Anwendung von Energie im Bereich Mobilität zu setzen.

Weiteres Ziel dieser Richtlinie ist die Förderung von neuen elektrisch betriebenen PKW (Klasse M1), der Umbau von PKW (Klasse M1) auf nachweislich vollständig elektrischen Betrieb, neuen elektrisch betriebenen E-Leichtfahrzeugen (Klasse L6e und Klasse L7e), neuen elektrisch betriebenen einspurigen Kraftfahrzeugen (E-Mopeds der Klasse L1e und E-Motorräder der Klasse L3e) einschließlich zweispurigen und dreirädrigen Elektromobile für Pensionisten und gehbehinderte Personen sowie neuen Elektro- Transporträdern. Diese Förderung soll einen Beitrag zur Reduzierung von Emissionen im Verkehrssektor leisten und auch auf Alternativ-Antriebe aufmerksam machen.

Richtlinie zur Förderung von Investitionen für Jugendräume

Ausgaben für die Errichtung, Erweiterung, Sanierung oder Erhaltung sowie Einrichtung und räumliche Ausstattung von Jugendberatungsstellen, Jugendzentren, Lokalen von Jugendorganisationen, Jugendtreffpunkten und ähnlichem können auf Antrag durch nicht rückzahlbare finanzielle Mittel gefördert werden.