Richtlinie über die Gewährung der Förderung für schulische Sport- und Projekttage
Die Förderung der schulischen Sport- und Projekttage ist eine Förderung des Landes für Schüler*innen öffentlich allgemeinbildender Pflichtschulen (Volksschule, Mittelschule, Sonderschule, Polytechnische Schule) und allgemeinbildender höheren Schulen bis zur 8. Schulstufe (AHS Unterstufe), die ihren Hauptwohnsitz im Burgenland haben. Die Förderung soll Obsorgeberechtigte mit geringem Einkommen unterstützen und deren Kindern die Möglichkeit geben, an einer mehrtägigen Schulveranstaltung teilzunehmen.
