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Projekt Schatzgrube Fördervertrag

Das größte Ziel des Projektes „Schatzgrube Großpetersdorf" ist es, arbeitslose Personen

und hier vor allem Frauen in den Arbeitsmarkt zu reintegrieren, indem ihre beruflichen Fähigkeiten

und Qualifikationen verbessert werden. Hierbei sollen gezielte Maßnahmen gesetzt

werden, die die Teilnehmerinnen für die aktuellen Anforderungen des Arbeitsmarktes fit machen.

Durch die Stärkung von Soft Skills, wie Kommunikation und Teamarbeit, soll ihre Eingliederung

in Arbeitsumgebung erleichtert werden und es soll die langfristige berufliche Entwicklung

und finanzielle Unabhängigkeit gefördert werden.

Durch die Schatzgrube Großpetersdorf mit einem umfangreichen Sortiment an Waren des

täglichen Lebens (Non-Food-Bereich) sollen verschiedene Problemstellungen bearbeitet

werden. Es soll gewährleistet werden, dass für einkommensschwache Bevölkerungsgruppen

der Zugang zu einem umfänglichen Sortiment an gut erhaltenen, gebrauchten und günstigen

Waren des täglichen Lebens sichergestellt wird. Zusätzlich sollen weitere Dienstleistungen

wie Informationen zu Spenden und Unterstützungen, der Energiesicherung uvm. in der

Schatzgrube Großpetersdorf zur Verfügung stehen. Es wird eine Vermittlungsquote von

mind. 40 % in den Arbeitsmarkt angestrebt.

Projekt vamos, Vamos Verein zur Integration 2026, Additionalität ESF 2021-2027

Im „Gemeinnützigen Beschäftigungsprojekt vamos 2026“ geht es darum, Menschen, welche

Schwierigkeiten haben, sich in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren, zu unterstützen und zu

beraten. Es handelt sich um Langzeitarbeitslose, WiedereinsteigerInnen, behinderte Menschen

und Menschen, die aufgrund längerer Krankheit bereits längere Zeit vom Arbeitsmarkt

abwesend sind. Ziel ist es, den TeilnehmerInnen arbeitsmarktrelevante Fertigkeiten zu vermitteln,

um diese in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Da die Gehaltskosten der Transitarbeitskräfte

vom AMS nur zu 66,7 % gefördert werden, sollen die restlichen 33,3 % vom Land

Burgenland getragen werden. Die Gehaltskosten der Schlüsselkräfte werden zu 100 % vom

AMS getragen. Geplant sind 100 TeilnehmerInnen, davon ca. 50% weiblich, abhängig von den

Zuweisungen des AMS.

Projekt Wandern im Burgenland Additionalitätsprogramm EFRE 2021-2027

Das Süd- und Mittelburgenland hat mit den vier Naturparke ein sehr hohes natürliches Potenzial, sich zu einer führenden Wanderdestination zu entwickeln. Vor mehr als 15 Jahren wurde mit dem „alpannonia®“ Wanderweg einer der ersten Weitwanderwege Österreichs eröffnet und 2023 mit dem österreichischen Wandergütesiegel ausgezeichnet. Im April 2025 wurde mit Bad Tatzmannsdorf das 1. Wanderdorf Burgenlands zertifiziert. Damit wurde eine hervorragende Basis für ein Wanderangebot Burgenland geschaffen.

Ziel des Projektes ist es, in Zusammenarbeit mit den Naturparken und der Burgenland Tourismus ein hochwertiges Wanderangebot im Burgenland zu entwickeln und zu vermarkten.

Projekt Weinerlebnisbistro im Haus des Weins - Additionalitätsprogramm EFRE 2021-2027

Der Leistungsempfänger plant die Revitalisierung der leerstehenden Räume im Martinsschlössel, wodurch einerseits der Ortskern von Donnerskirchen belebt und andererseits ein zusätzlicher touristischer Anlaufpunkt geschaffen werden kann.

Im Weinerlebnisbistro besteht die Möglichkeit frisch gekochte, regionale und biologische Speisen und Getränke zu konsumieren. Das Bistro soll außerdem Anlaufstelle für Gäste sein, die die Region besuchen, um sich über touristische Aktivitäten zu informieren. Schwerpunkt soll das Thema Wein sein.

Tastings, Seminare, Vorträge und Themen-Abende sowie andere Aktivitäten rund um die Themen Wein und regionale Kulinarik sind angedacht. Stammtische oder Tafelrunden sollen Synergien zwischen den verschiedenen beteiligten Akteuren schaffen.

Projektverlängerung und Kostenaufstockung Projekt "Schatzgrube Großpetersdorf"

Das größte Ziel des Projektes „Schatzgrube Großpetersdorf“ ist es, arbeitslose Personen und hier vor allem Frauen in den Arbeitsmarkt zu reintegrieren, indem ihre beruflichen

Fähigkeiten und Qualifikationen verbessert werden. Hierbei sollen gezielte Maßnahmen gesetzt werden, die die TeilnehmerInnen für die aktuellen Anforderungen des Arbeitsmarktes fit machen. Durch die Stärkung von Soft Skills, wie Kommunikation und Teamarbeit, soll ihre Eingliederung in Arbeitsumgebung erleichtert werden und es soll die langfristige berufliche Entwicklung und finanzielle Unabhängigkeit gefördert werden.

Rahmen-Förderrichtlinien-Gesellschaft

Die „Allgemeine Richtlinie für Förderungen im Hauptreferat Gesellschaft“ (ARL-HG) dient der Qualitätssicherung der Förder- und Zuschussabwicklung des Landes Burgenlands im Bereich Gesellschaft als Träger von Privatrechten und erfüllt die Transparenzvorgaben bei der jeweiligen Gewährung. Es werden Grundsätze einer transparenten, wirksamen, zielgerichteten, effizienten und gerechten Fördergewährung festgelegt. Dies dient der Verbesserung der Qualität der Förderabwicklung und erhöht die Nachvollziehbarkeit. Des Weiteren soll sie Klarheit und Einheitlichkeit über die verschiedenen Förderbereiche hinweg schaffen.

Richtlinie 2024 zur Förderung der Sanierung von Gruppenwohnbauten, Reihenhäusern und Wohnungen

Ziel dieser Richtlinie ist die Sicherung von qualitativ hochwertigem und leistbarem Wohnraum unter Berücksichtigung raumordnungspolitischer, klimarelevanter und ökologischer Gesichtspunkte sowie sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Nachhaltigkeit. Besonderes Augenmerk soll auf die Erreichung der Klimaschutzziele, Energieeffizienz sowie den schonenden Umgang mit Ressourcen gelegt werden.

Richtlinie 2026 zur Förderung der Errichtung von Gruppenwohnbauten, Reihenhäusern und Wohnungen

Ziel dieser Richtlinie ist die Sicherung von qualitativ hochwertigem und leistbarem Wohnraum im Burgenland unter Berücksichtigung raumordnungspolitischer, klimarelevanter und ökologischer Gesichtspunkte sowie sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Nachhaltigkeit. Besonderes Augenmerk soll auf die Erreichung der Klimaschutzziele, Energieeffizienz sowie den schonenden Umgang mit Ressourcen und Förderung der leistbaren Eigentumsbildung gelegt werden.

Richtlinie 2026 zur Förderung der Errichtung von Eigenheimen für den privaten Wohnbau

Ziel dieser Richtlinie ist die Sicherung von qualitativ hochwertigem und leistbarem Wohnraum unter Berücksichtigung raumordnungspolitischer, klimarelevanter und ökologischer Gesichtspunkte sowie sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Nachhaltigkeit. Besonderes Augenmerk soll auf die Erreichung der Klimaschutzziele, Energieeffizienz sowie den schonenden Umgang mit Ressourcen gelegt werden.