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Richtlinie des Landes Burgenland für Stipendien, Preise und Wettbewerbe in Kunst, Kultur und Wissenschaft

Das Land Burgenland bekennt sich zur nachhaltigen Stärkung von Kunst, Kultur und Wissenschaft sowie zur Förderung von Vielfalt und kultureller Teilhabe. Im Interesse einer lebendigen Kulturlandschaft und eines zukunftsorientierten Wissenschaftsstandorts sollen Talente entdeckt sowie Entwicklungs- und Schaffensprozesse gezielt unterstützt werden.

Zu diesem Zweck werden auf Grundlage dieser Richtlinie Stipendien, Preise und Wettbewerbe gewährt. Diese Instrumente erfüllen unterschiedliche Funktionen und ergänzen einander:

a. Stipendien unterstützen zeitlich befristet Arbeits-, Recherche-, Entwicklungs- oder Qualifizierungsphasen und schaffen Freiräume für konzentriertes Arbeiten.

b. Preise würdigen herausragende Leistungen und setzen Impulse für Anerkennung und öffentliche Wahrnehmung.

c. Wettbewerbe setzen thematische oder spartenbezogene Impulse, aktivieren die Szene durch offene Ausschreibungen und machen künstlerische bzw. wissenschaftliche Arbeiten in einem kuratierten Rahmen sichtbar (z. B. Präsentation, Publikation, Preisverleihung). Sie unterstützen Qualitätsentwicklung, Öffentlichkeit und Vernetzung sowie – je nach Ausrichtung – die Erschließung neuer Perspektiven und Zielgruppen.

Richtlinie des Landes Burgenland zur Förderung von Eltern-Kind-Zentren

Für die Zukunft der Gesellschaft ist die Entwicklung der nachwachsenden Generationen von besonderer Bedeutung. Um gerade in der heutigen Zeit und auch künftig die Herausforderungen im Spannungsfeld zwischen Beruf und Familie bewältigen zu können, bedarf es gezielter Unterstützungs- und Entlastungsangebote für Familien. Die Förderung von Eltern-Kind-Zentren soll daher als familienpolitische Maßnahme zur Zielerreichung beitragen.

Richtlinie für die Förderung von Schutzunterkünften für von gewaltbetroffenen Frauen und deren Kinder

Diese Richtlinie verfolgt das Ziel, Maßnahmen zu fördern,

• die auf die Stärkung der Selbstbestimmung und Selbstermächtigung von gewaltbetroffenen

Frauen und Kindern und deren nachhaltige Befreiung aus der Gewaltspirale abzielen sowie

die Unterstützung dieser Frauen und Kinder in ein selbstbestimmtes und gewaltfreies Leben

gewährleisten und

• die die Sicherheit von gewaltbetroffenen Frauen und deren Kinder während der

Aufenthaltsdauer in Schutzunterkünften erhöhen.

Richtlinie für die Gewährung der Förderung für Alleinerziehende

Die Alleinerziehenden Förderung ist eine Förderung des Landes für alleinerziehende Menschen, sogenannte „Ein-Eltern-Familien“, welche nachweislich besonders von Armut bedroht sind. Die Arbeitswelt nimmt wenig Rücksicht auf die familiäre Situation der Alleinerziehenden, auf geschlossene Kinderbetreuungseinrichtungen, kranke Kinder oder Ferienregelungen. Um bei besonderen Belastungen hinsichtlich Zeit- und Geldressourcen zu unterstützen hat das Land Burgenland die Förderung von Alleinerziehenden im Burgenland ins Leben gerufen.

Richtlinie für die Gewährung der Förderung von Mittagessensbeiträgen (01.09.2025)

Die Mittagessensförderung ist eine Förderung des Landes für Personen, die Obsorgepflichten für Kinder zu tragen haben. Um bei der Betreuung und Erziehung der Kinder zu unterstützen, werden einkommensschwache Familien bei der Entrichtung von Mittagessensbeiträgen für Kinder in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen, Primar- und Mittelschulen sowie Allgemeinen Sonderschulen gefördert.

Richtlinie für die Gewährung der Förderung von Mittagessensbeiträgen (07.09.2026)

Das Land Burgenland schützt und fördert die Familie als Grundlage der menschlichen Gesellschaft. Die Verantwortung der Gesellschaft gegenüber der Familie soll gestärkt und den Familien soll eine angemessene Lebensführung ermöglicht werden. Personen, die Sorgepflichten für unversorgte Kinder zu tragen haben, sollen bei der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder unterstützt sowie gefördert werden.

Deshalb sollen einkommensschwache Familien bei der Entrichtung von Mittagessensbeiträgen für Kinder in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen sowie Primar- und Mittelschulen vom Land Burgenland mit einer Förderung unterstützt werden.

Richtlinie für die Gewährung der Förderung von Schulbesuchen und Studienaufenthalten im Ausland

Das Land Burgenland fördert junge Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung, beim Erwerb und bei der Vertiefung von Sprachkenntnissen sowie in der Stärkung ihrer interkulturellen Kompetenz. Durch zeitlich begrenzte Aufenthalte im Ausland soll das Bildungsangebot für junge Menschen im Burgenland erweitert, ein Beitrag zur interkulturellen Bildung geleistet und die Verbesserung beruflicher Perspektiven unterstützt werden. Deshalb sollen Schüler*innen sowie Studierende bei zeitlich begrenzten Schulbesuchen und Studienaufenthalten im Ausland vom Land Burgenland mit einer Förderung unterstützt werden.

Richtlinie für die Gewährung von Wohnbeihilfen

Die Wohnbeihilfe ist eine Förderung des Landes für Mieter*innen von Mietobjekten mit unzumutbarer Belastung durch den Wohnungsaufwand. Die Förderung soll den Sozial- und Einkommensschwächeren die Möglichkeit geben, ihren Wohnbedarf zu decken. Die Sicherung von qualitativ hochwertigem und leistbarem Wohnraum unter Berücksichtigung raumordnungspolitischer, klimarelevanter und ökologischer Gesichtspunkte sowie sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Nachhaltigkeit soll dadurch gewährleistet werden.