Sozialbericht 2019 / 2020
Der Sozialbericht 2019/2020 beinhaltet die Auswertung und Analyse jener Daten, die der für das Sozialwesen zuständigen Abteilung vorliegen. Der Berichtszeitraum umfasst die beiden Jahre 2019 und 2020. Diese Berichterstattung konzentriert sich jedenfalls im Wesentlichen auf den landesgesetzlich geregelten Kernbereich des Sozialwesens, der gemäß Referatseinteilung im politischen
Verantwortungsbereich von Landesrat Dr. Leonhard Schneemann und in der Haushaltsrechnung des Landes in der Gruppe 4 unter dem Begriff „Soziale Wohlfahrt“ zusammengefasst wird.
