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Zukunftsplan Pflege - Bedarfs- und Entwicklungsplanung 2018-2030

Zukunftsplan Pflege - Bedarfs- und Entwicklungsplanung 2018-2030

Erstellt durch Land Burgenland in Zusammenarbeit mit FH Burgenland

 

Der „Zukunftsplan Pflege“ stellt auf Basis einer wissenschaftlich fundierten Berechnung der Bevölkerungsentwicklung den Bedarf für alle Leistungsbereiche der Alten- und Langzeitpflege dar und bietet konkrete Vorschläge zur weiteren Entwicklung im Bereich der Betreuung und Pflege im Burgenland.

Zusicherung Neubau Eigenheim

Die Förderung für die Errichtung von Eigenheimen erfolgt in Form eines Darlehens des Landes Burgenland mit einer Laufzeit von 30 Jahren und ist mit 0,9 % jährlich verzinst. Die Berechnung der möglichen Förderhöhe setzt sich aus der Subjektförderung und der Objektförderung zusammen. Die Förderhöhe einschließlich aller allfälligen Bonusbeträge darf 70% der Gesamtbaukosten nicht übersteigen.

Zusicherung Neubau Mehrgeschosswohnbau

Förderungswerber:in für die Errichtung von Wohnungen und Reihenhäusern können juristische Personen im Eigentum von burgenländischen Gebietskörperschaften und nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) anerkannte burgenländische gemeinnützige Bauvereinigungen sowie deren Tochterunternehmen sein. Ziel hierbei ist die Vermietung mit der Option auf den Eigentumserwerb zu einem Verkaufspreis der maximal den anteiligen Grund- und Errichtungskosten der Wohneinheit entspricht.

Gemäß § 13 Abs. 3 Bgld. WFG 2018 können Förderwerberin oder Förderwerber für die Errichtung von Altenwohn- und Pflegeheimen juristische Personen im Eigentum einer burgenländischen Gebietskörperschaft sein.