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Richtlinie 2026 zur Förderung von Stromspeichersystemen

Ziel der Förderung ist es, im Interesse der Energieeffizienz und des Klima- und Umweltschutzes Anreize für die Speicherung von elektrischer Energie auf solarer Basis zu schaffen und somit den Anteil an erneuerbaren, CO2-armen bzw. CO2-freien Energieträgern im Burgenland derart zu steigern, dass mittel- oder langfristig der Großteil des Strombedarfs unabhängig von fossilen Energieträgern abgedeckt werden kann.

Richtlinie 2026 zur Förderung von nachhaltigen Technologien zur Ökoenergieerzeugung sowie zur Steigerung der Energieeffizienz

Ziel der Förderung ist es, im Interesse der Energieeffizienz und des Klima- und Umweltschutzes durch besondere Anreize wirksame Schwerpunkte im Hinblick auf die Einsparung von Energie und sonstigen elementaren Ressourcen, eine möglichst effiziente Anwendung von Energie sowie den verstärkten Einsatz von alternativen Energieträgern im Wohnbereich zu setzen. Gleichzeitig ist auf eine thermische Sanierung der Gebäudehülle zu achten (vgl. Förderungsmöglichkeiten im Bereich der Sanierung durch die Bgld. Wohnbauförderung), um den Energiebedarf zu reduzieren und das alternative Heizsystem bereits auf den geringeren Energiebedarf auslegen zu können.

Richtlinie des Landes Burgenland für die Förderung nach dem Burgenländischen Kulturförderungsgesetz

Das Land Burgenland bekennt sich zur nachhaltigen Stärkung von Kunst, Kultur und Wissenschaft sowie zur Bewahrung und Weiterentwicklung des kulturellen Erbes. Auf Grundlage des Burgenlän-dischen Kulturförderungsgesetzes, LGBl. Nr. 9/1981 idgF, werden Förderungen aus den im Landes-budget vorgesehenen Mitteln gewährt, um ein vielfältiges, qualitätsvolles und zeitgemäßes Kultur- und Wissenschaftsleben im Burgenland zu ermöglichen.

Die Förderungsgewährung orientiert sich an den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit sowie am Prinzip der Nachhaltigkeit. Dabei ist auf eine ausgewogene Förderung zwischen kulturellem Erbe der Vergangenheit und zeitgenössischem kulturellen Schaffen zu achten; ein Schwerpunkt liegt auf regionalen und lokalen Kulturaktivitäten, niederschwelligen Partizipationsmöglichkeiten und Kulturvermittlungsangeboten.

Richtlinie des Landes Burgenland für die Öffnung der Kulturhäuser

Das Land Burgenland stellt im Rahmen der Maßnahme „Öffnung der Kulturhäuser des Landes Burgenland“ als unbare Kulturförderung Veranstaltungsräume und Infrastruktur in den Kulturhäusern der Kultur-Betriebe Burgenland GmbH (KBB) für nicht-kommerzielle Kunst- und Kulturprojekte bereit. Ziel ist eine transparente, nachvollziehbare und rechtskonforme Gewährung der Förderung sowie eine qualitätsvolle Nutzung professioneller Infrastruktur für gemeinwohlorientierte Vorhaben mit regionalem Bezug.

Richtlinie des Landes Burgenland für Stipendien, Preise und Wettbewerbe in Kunst, Kultur und Wissenschaft

Das Land Burgenland bekennt sich zur nachhaltigen Stärkung von Kunst, Kultur und Wissenschaft sowie zur Förderung von Vielfalt und kultureller Teilhabe. Im Interesse einer lebendigen Kulturlandschaft und eines zukunftsorientierten Wissenschaftsstandorts sollen Talente entdeckt sowie Entwicklungs- und Schaffensprozesse gezielt unterstützt werden.

Zu diesem Zweck werden auf Grundlage dieser Richtlinie Stipendien, Preise und Wettbewerbe gewährt. Diese Instrumente erfüllen unterschiedliche Funktionen und ergänzen einander:

a. Stipendien unterstützen zeitlich befristet Arbeits-, Recherche-, Entwicklungs- oder Qualifizierungsphasen und schaffen Freiräume für konzentriertes Arbeiten.

b. Preise würdigen herausragende Leistungen und setzen Impulse für Anerkennung und öffentliche Wahrnehmung.

c. Wettbewerbe setzen thematische oder spartenbezogene Impulse, aktivieren die Szene durch offene Ausschreibungen und machen künstlerische bzw. wissenschaftliche Arbeiten in einem kuratierten Rahmen sichtbar (z. B. Präsentation, Publikation, Preisverleihung). Sie unterstützen Qualitätsentwicklung, Öffentlichkeit und Vernetzung sowie – je nach Ausrichtung – die Erschließung neuer Perspektiven und Zielgruppen.

Richtlinie des Landes Burgenland zur Förderung von Eltern-Kind-Zentren

Für die Zukunft der Gesellschaft ist die Entwicklung der nachwachsenden Generationen von besonderer Bedeutung. Um gerade in der heutigen Zeit und auch künftig die Herausforderungen im Spannungsfeld zwischen Beruf und Familie bewältigen zu können, bedarf es gezielter Unterstützungs- und Entlastungsangebote für Familien. Die Förderung von Eltern-Kind-Zentren soll daher als familienpolitische Maßnahme zur Zielerreichung beitragen.

Richtlinie für die Förderung von Schutzunterkünften für von gewaltbetroffenen Frauen und deren Kinder

Diese Richtlinie verfolgt das Ziel, Maßnahmen zu fördern,

• die auf die Stärkung der Selbstbestimmung und Selbstermächtigung von gewaltbetroffenen

Frauen und Kindern und deren nachhaltige Befreiung aus der Gewaltspirale abzielen sowie

die Unterstützung dieser Frauen und Kinder in ein selbstbestimmtes und gewaltfreies Leben

gewährleisten und

• die die Sicherheit von gewaltbetroffenen Frauen und deren Kinder während der

Aufenthaltsdauer in Schutzunterkünften erhöhen.

Richtlinie für die Gewährung der Förderung für Alleinerziehende

Die Alleinerziehenden Förderung ist eine Förderung des Landes für alleinerziehende Menschen, sogenannte „Ein-Eltern-Familien“, welche nachweislich besonders von Armut bedroht sind. Die Arbeitswelt nimmt wenig Rücksicht auf die familiäre Situation der Alleinerziehenden, auf geschlossene Kinderbetreuungseinrichtungen, kranke Kinder oder Ferienregelungen. Um bei besonderen Belastungen hinsichtlich Zeit- und Geldressourcen zu unterstützen hat das Land Burgenland die Förderung von Alleinerziehenden im Burgenland ins Leben gerufen.

Richtlinie für die Gewährung der Förderung von Mittagessensbeiträgen (01.09.2025)

Die Mittagessensförderung ist eine Förderung des Landes für Personen, die Obsorgepflichten für Kinder zu tragen haben. Um bei der Betreuung und Erziehung der Kinder zu unterstützen, werden einkommensschwache Familien bei der Entrichtung von Mittagessensbeiträgen für Kinder in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen, Primar- und Mittelschulen sowie Allgemeinen Sonderschulen gefördert.