Bestandsliste

Rahmen-Förderrichtlinien-Gesellschaft

Die „Allgemeine Richtlinie für Förderungen im Hauptreferat Gesellschaft“ (ARL-HG) dient der Qualitätssicherung der Förder- und Zuschussabwicklung des Landes Burgenlands im Bereich Gesellschaft als Träger von Privatrechten und erfüllt die Transparenzvorgaben bei der jeweiligen Gewährung. Es werden Grundsätze einer transparenten, wirksamen, zielgerichteten, effizienten und gerechten Fördergewährung festgelegt. Dies dient der Verbesserung der Qualität der Förderabwicklung und erhöht die Nachvollziehbarkeit. Des Weiteren soll sie Klarheit und Einheitlichkeit über die verschiedenen Förderbereiche hinweg schaffen.

RE GmbH - Tischlerei und Fenstersanierung - Investitionsbeihilfe Gewerbe/Industrie

Die Gewährung des Förderungsbetrages erfolgt auf der Grundlage der

Aktionsrichtlinie "InvestitionsbeihiIfen Gewerbe & Industrie". Die

Aktionsrichtlinie basiert auf der Rahmenrichtlinie über die Wirtschaftsförderung des Landes

Burgenland in der jeweils geltenden Fassung.

Gegenständliche Richtlinie ist freigestellt gemäß Artikel 17 der VERORDNUNG(EU) Nr. 651/2014 DER

KOMMISSION vom 17. ]uni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von

Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die

Arbeitsweise der Europäischen Union und der letztmaligen Änderung gemäß Verordnung (EU) Nr.

2023/1315 der Kommission vom 23. Juni 2023.

Richtlinie 2024 zur Förderung der Sanierung von Gruppenwohnbauten, Reihenhäusern und Wohnungen

Ziel dieser Richtlinie ist die Sicherung von qualitativ hochwertigem und leistbarem Wohnraum unter Berücksichtigung raumordnungspolitischer, klimarelevanter und ökologischer Gesichtspunkte sowie sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Nachhaltigkeit. Besonderes Augenmerk soll auf die Erreichung der Klimaschutzziele, Energieeffizienz sowie den schonenden Umgang mit Ressourcen gelegt werden.

Richtlinie 2026 zur Förderung der Errichtung von Gruppenwohnbauten, Reihenhäusern und Wohnungen

Ziel dieser Richtlinie ist die Sicherung von qualitativ hochwertigem und leistbarem Wohnraum im Burgenland unter Berücksichtigung raumordnungspolitischer, klimarelevanter und ökologischer Gesichtspunkte sowie sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Nachhaltigkeit. Besonderes Augenmerk soll auf die Erreichung der Klimaschutzziele, Energieeffizienz sowie den schonenden Umgang mit Ressourcen und Förderung der leistbaren Eigentumsbildung gelegt werden.

Richtlinie 2026 zur Förderung der Errichtung von Eigenheimen für den privaten Wohnbau

Ziel dieser Richtlinie ist die Sicherung von qualitativ hochwertigem und leistbarem Wohnraum unter Berücksichtigung raumordnungspolitischer, klimarelevanter und ökologischer Gesichtspunkte sowie sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Nachhaltigkeit. Besonderes Augenmerk soll auf die Erreichung der Klimaschutzziele, Energieeffizienz sowie den schonenden Umgang mit Ressourcen gelegt werden.

Richtlinie 2026 zur Förderung von Stromspeichersystemen

Ziel der Förderung ist es, im Interesse der Energieeffizienz und des Klima- und Umweltschutzes Anreize für die Speicherung von elektrischer Energie auf solarer Basis zu schaffen und somit den Anteil an erneuerbaren, CO2-armen bzw. CO2-freien Energieträgern im Burgenland derart zu steigern, dass mittel- oder langfristig der Großteil des Strombedarfs unabhängig von fossilen Energieträgern abgedeckt werden kann.

Richtlinie 2026 zur Förderung von nachhaltigen Technologien zur Ökoenergieerzeugung sowie zur Steigerung der Energieeffizienz

Ziel der Förderung ist es, im Interesse der Energieeffizienz und des Klima- und Umweltschutzes durch besondere Anreize wirksame Schwerpunkte im Hinblick auf die Einsparung von Energie und sonstigen elementaren Ressourcen, eine möglichst effiziente Anwendung von Energie sowie den verstärkten Einsatz von alternativen Energieträgern im Wohnbereich zu setzen. Gleichzeitig ist auf eine thermische Sanierung der Gebäudehülle zu achten (vgl. Förderungsmöglichkeiten im Bereich der Sanierung durch die Bgld. Wohnbauförderung), um den Energiebedarf zu reduzieren und das alternative Heizsystem bereits auf den geringeren Energiebedarf auslegen zu können.

Richtlinie des Landes Burgenland für die Förderung nach dem Burgenländischen Kulturförderungsgesetz

Das Land Burgenland bekennt sich zur nachhaltigen Stärkung von Kunst, Kultur und Wissenschaft sowie zur Bewahrung und Weiterentwicklung des kulturellen Erbes. Auf Grundlage des Burgenlän-dischen Kulturförderungsgesetzes, LGBl. Nr. 9/1981 idgF, werden Förderungen aus den im Landes-budget vorgesehenen Mitteln gewährt, um ein vielfältiges, qualitätsvolles und zeitgemäßes Kultur- und Wissenschaftsleben im Burgenland zu ermöglichen.

Die Förderungsgewährung orientiert sich an den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit sowie am Prinzip der Nachhaltigkeit. Dabei ist auf eine ausgewogene Förderung zwischen kulturellem Erbe der Vergangenheit und zeitgenössischem kulturellen Schaffen zu achten; ein Schwerpunkt liegt auf regionalen und lokalen Kulturaktivitäten, niederschwelligen Partizipationsmöglichkeiten und Kulturvermittlungsangeboten.

Richtlinie des Landes Burgenland für die Öffnung der Kulturhäuser

Das Land Burgenland stellt im Rahmen der Maßnahme „Öffnung der Kulturhäuser des Landes Burgenland“ als unbare Kulturförderung Veranstaltungsräume und Infrastruktur in den Kulturhäusern der Kultur-Betriebe Burgenland GmbH (KBB) für nicht-kommerzielle Kunst- und Kulturprojekte bereit. Ziel ist eine transparente, nachvollziehbare und rechtskonforme Gewährung der Förderung sowie eine qualitätsvolle Nutzung professioneller Infrastruktur für gemeinwohlorientierte Vorhaben mit regionalem Bezug.