Richtlinie des Landes Burgenland für die Förderung nach dem Burgenländischen Kulturförderungsgesetz
| Beschreibung |
Das Land Burgenland bekennt sich zur nachhaltigen Stärkung von Kunst, Kultur und Wissenschaft sowie zur Bewahrung und Weiterentwicklung des kulturellen Erbes. Auf Grundlage des Burgenlän-dischen Kulturförderungsgesetzes, LGBl. Nr. 9/1981 idgF, werden Förderungen aus den im Landes-budget vorgesehenen Mitteln gewährt, um ein vielfältiges, qualitätsvolles und zeitgemäßes Kultur- und Wissenschaftsleben im Burgenland zu ermöglichen. Die Förderungsgewährung orientiert sich an den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit sowie am Prinzip der Nachhaltigkeit. Dabei ist auf eine ausgewogene Förderung zwischen kulturellem Erbe der Vergangenheit und zeitgenössischem kulturellen Schaffen zu achten; ein Schwerpunkt liegt auf regionalen und lokalen Kulturaktivitäten, niederschwelligen Partizipationsmöglichkeiten und Kulturvermittlungsangeboten. |
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| Zeitraum (Beginn) | |
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| Datenverantwortliche Stelle | A9 - EU, Gesellschaft und Förderwesen |
| Veröffentlichende Stelle | Land Burgenland |
| Datenqualität/Herkunft | |
| Schlagworte | IFG - Proaktive Veröffentlichung, IFG |
| License | Creative Commons Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0) |
| Geographische Ausdehnung |
