Förderrichtlinie "Offene Jugendarbeit in Gemeinden"
Der Auftrag an offene Jugendarbeit ist ein Beitrag zur Erziehung und Bildung und Begleitung von Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsaufgaben, die an traditionellen institutionellen Bildungs- und Betreuungsorten nicht erfüllt werden können.
Das Land Burgenland unterstützt die Gemeinde bei der Erfüllung dieser Aufgabe und fördert Personalkosten für offene Jugendarbeit.
