Bestandsliste

Basisbildung für benachteiligte und niedrigqualifizierte Personen - Burgenländische Volkshochschulen – Landesverband

Gegenstand der Förderung ist die Durchführung des mit ESF+-Mitteln kofinanzierten Projektes „Basisbildung für benachteiligte und niedrigqualifizierte Personen nach dem Länder-Bund-Fördermodell (VI)“ gemäß Projektansuchen und gemäß Dokument „ESF+ Programm Beschäftigung Österreich & JTF 2021-2027“, Priorität 5 Zugang zu lebenslangem Lernen (inkl. Digitalkompetenzen). Im Rahmen dieses Projektes werden jene Leistungen erbracht, die in der ESF-Datenbank unter „Inhalt des Projektes und Detailbeschreibung“ angeführt werden.

Bgld. Blasmusikverband 2026-2028

Der Burgenländische Blasmusikverein (BBV) ist seit 1965 die zentrale Institution der Blasmusik im Burgenland - mit stark steigender Mitgliederzahl, intensiver Jugendarbeit und landesweiter musikalischer Förderung sowie mit Weiterbildungsangeboten für alle Bereiche der Blasmusik.

Gegenstand dieser Förderung ist die Durchführung des Jahresprogrammes.

Art der Förderung: Mehrjährige Jahresprogrammkostenförderung

Die Fördergelder sind für die Durchführung des Jahresprogramms gewidmet.

Der Zweck der Förderung ist die Sicherung der kulturellen Aktivitäten des Burgenländischen Blasmusikvereins.

Broschüre "Eltern bleiben - auch in schwierigen Zeiten - ein Wegbegleiter durch Trennung und Scheidung"

"Eltern bleiben - auch in schwierigen Zeiten - ein Wegbegleiter durch Trennung und Scheidung" - In gegenständlicher Broschüre werden wichtige pädagogische, organisatorische und rechtliche Fragestellungen betreffend Obsorge behandelt.

Sie soll klären, erklären und helfen, aber auch anregen, dass sich Eltern zusätzlich an professionelle Einrichtungen und Personen wenden können, die sie dabei unterstützen, ihre Kinder möglichst unbeschadet durch diese schwierigen Zeiten einer Trennung oder Scheidung zu begleiten.

Burg Güssing - Infrastrukturförderung 2026

Entsprechend den Bestimmungen des Burgenländischen Kulturförderungsgesetzes LGBI. Nr. 9/1981 idgF sowie den geltenden Kulturförderungsrichtlinien wurde Ihr Ansuchen betreffend Infrastrukturförderung 2026 im Zeitraum vom 19.01. - 31.12.2026 in der Höhe von € 120.000 genehmigt.

Die Förderung erfolgt in Form einer Subvention im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 1 Burgenländisches Kulturförderungsgesetz LGBl. Nr. 9/1981 idgF und wird für folgenden Zweck gewährt: Infrastrukturförderung 2026

Edition Lex Liszt 2026-2028

Produktion, Herausgabe und Vermittlung zeitgenössischer Literatur sowie kunst- und

kulturbezogener Publikationen mit Burgenland-Bezug, dazu zählen Buchpublikationen,

Lesungen, Präsentationen, Kooperationen mit kulturellen Institutionen sowie Veranstaltungen

zur Förderung von Literatur und bildender Kunst im Burgenland und darüber hinaus.

(2) Gegenstand dieses Förderungsvertrages ist die Gewährung einer mehrjährigen Förderung

zur Sicherstellung der Infrastruktur sowie der Programm- und Verlagstätigkeit der edition lex

liszt 12 für den Zeitraum 2026-2028.