Kategorie: Bevölkerung und Gesellschaft

Burg Güssing - Infrastrukturförderung 2026

Beschreibung Entsprechend den Bestimmungen des Burgenländischen Kulturförderungsgesetzes LGBI. Nr. 9/1981 idgF sowie den geltenden Kulturförderungsrichtlinien wurde Ihr Ansuchen betreffend Infrastrukturförderung 2026 im Zeitraum vom 19.01. - 31.12.2026 in der Höhe von € 120.000 genehmigt.
Die Förderung erfolgt in Form einer Subvention im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 1 Burgenländisches Kulturförderungsgesetz LGBl. Nr. 9/1981 idgF und wird für folgenden Zweck gewährt: Infrastrukturförderung 2026
Attribute
Zeitraum (Beginn)
Zeitraum (Ende)
Aktualisierungzyklus
Datenverantwortliche StelleA9 - EU, Gesellschaft und Förderwesen
Veröffentlichende StelleLand Burgenland
Datenqualität/Herkunft
SchlagworteIFG, IFG - Proaktive Veröffentlichung
License Creative Commons Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0)
Geographische Ausdehnung