Richtlinie zur Arbeitnehmer*innenförderung 2026
| Beschreibung |
Das Burgenländische Arbeitnehmerförderungsgesetz verfolgt das Ziel, die Teilnahme der im Burgenland wohnhaften Arbeitnehmer*innen an der fortschreitenden Entwicklung der österreichischen Volkswirtschaft zu sichern und entstehende Nachteile auszugleichen. Zur Erreichung dieser Ziele unterstützt das Land Burgenland Einrichtungen und Maßnahmen, durch welche die durch die Arbeitsmarktstruktur und sonstige Ursachen bedingten Nachteile und Belastungen der Arbeitnehmer*innen ausgeglichen oder vermieden werden sollen. |
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| Zeitraum (Beginn) | |
| Zeitraum (Ende) | |
| Aktualisierungzyklus | |
| Datenverantwortliche Stelle | A9 - EU, Gesellschaft und Förderwesen |
| Veröffentlichende Stelle | Land Burgenland |
| Datenqualität/Herkunft | |
| Schlagworte | IFG |
| License | Creative Commons Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0) |
| Geographische Ausdehnung |
