Richtlinie für die Gewährung von Wohnbeihilfen (01-01-2026)
| Beschreibung |
Das Land Burgenland schützt und fördert Mieter*innen von Mietobjekten mit unzumutbarer Belastung durch den Wohnungsaufwand. Die Sicherung von qualitativ hochwertigem und leistbarem Wohnraum unter Berücksichtigung raumordnungspolitischer, klimarelevanter und ökologischer Gesichtspunkte sowie sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Nachhaltigkeit soll dadurch gewährleistet werden. Haushalte mit sozial- und einkommensschwächeren Personen werden bei der Deckung ihres Wohnbedarfs vom Land Burgenland mit dieser Förderung unterstützt. |
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| Zeitraum (Beginn) | |
| Zeitraum (Ende) | |
| Aktualisierungzyklus | |
| Datenverantwortliche Stelle | A9 - EU, Gesellschaft und Förderwesen |
| Veröffentlichende Stelle | Land Burgenland |
| Datenqualität/Herkunft | |
| Schlagworte | IFG - Proaktive Veröffentlichung, IFG |
| License | Creative Commons Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0) |
| Geographische Ausdehnung |
