Referat Gemeinden und Inneres

Referatsleiterin
Mag.a Angelika Schlögl

Telefon: 057-600/2525
E-Mail: post.a2-gemeinden(at)bgld.gv.at 

Aufgabenbereiche:

  • Bundespräsidentenwahlen
  • Wahlen in die allgemeinen Vertretungskörper
  • Bürgermeisterwahlen
  • Volksabstimmungen, Volksbegehren und Volksbefragungen
  • Gemeindevolksrechte
  • Melde-, Fremden- und Niederlassungswesen
  • Staatsbürgerschaftsangelegenheiten
  • Personenstandsangelegenheiten
  • Allgemeine Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung
  • Sammelbewilligungen
  • Gemeindenamen, Gemeindewappen und Gemeindefarben
  • Grenzänderungen, Stadt- und Marktgemeindeerhebungen
  • Erteilung von Rechtsauskünften und Bearbeitung von Aufsichtsbeschwerden im Zusammenhang mit der Bestellung und der Funktionsfähigkeit der Gemeindeorgane sowie Gemeindeverbände
  • Führung der Gemeinderatsdatenbank
  • Ergreifung von aufsichtsbehördlichen Maßnahmen gemäß Bgld. Gemeindeordnung
  • Gemeindeverbände nach dem Bgld. Gemeindeverbandsgesetz
  • Angelegenheiten der Bildungsdirektion insbesondere:
    • Allgemeine Koordinierungsstelle in Bezug auf die Bildungsdirektion inklusive der Agenden der sachlich in Betracht kommenden Oberbehörde für jenen Vollzugsbereich, der von der Bildungsdirektion für das Land wahrgenommen wird (Art. 113 Abs. 4 B-VG), sofern nicht eine andere Abteilung zuständig ist;
    • Fachberatung im Sinne des § 6 Bgld. KBBG 2009 der die Feststellung des Stützkräftebedarfs umfasst;
    • Budgetäre Koordination und die Erlassung der entsprechenden Richtlinien, insbesondere für die Förderung der Personalkosten Elementarpädagogik, des Kindergartenbauprogramms, des Schulbauprogramms und der sonstigen Förderungen im Bereich Elementarpädagogik und Schulwesen, soweit nicht die Zuständigkeit einer anderen Organisationseinheit gegeben ist;
    • Schulerhaltung aller Landesschulen, das sind öffentliche Pflichtschulen gemäß § 1 Abs. 3 Pflichtschulerhaltungs Grundsatzgesetz, BGBl. Nr. 163/1955 idgF.; (Berufsschulen), Land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen gemäß § 76 Burgenländisches Landwirtschaftliches Schulgesetz, LGBl. Nr. 30/1985, idgF sowie die Landesfachschule für Fliese, Keramik und Ofenbau in Stoob;
    • Agenden des Landwirtschaftlichen Schulwesens, soweit diese nicht in die Zuständigkeit der Bildungsdirektion fallen;
    • Sämtliche Zuständigkeiten iSd § 2 Bgld. LDHG, LGBl. Nr. 62/1995 idgF.
  • Musikschulwesen