Fahrtkostenzuschüsse bei nationalen und internationalen Bewerben

Förderziele und Fördergegenstand

Die Allgemeine Sportförderung für Fahrtkostenzuschüsse bei nationalen und internationalen Bewerben umfasst Fahrkostenzuschüsse für Einzelsportler*innen und Mannschaftssportarten.

Im Zuge der Fahrkostenzuschüsse für Einzelsportler*innen wird die Teilnahme an Bewerben, die von der Spitzensportförderung ausgenommen, jedoch für eine allfällige Limiterbringung auf nationaler und internationaler Ebenen in den Nachwuchs- und/oder Allgemeinen Klassen erforderlich sind. Hinsichtlich der Wertigkeit von nationalen Bewerben ist die Teilnahme von Sportler*innen aus mindestens 3 Bundesländern bzw. Nationen erforderlich.

Im Zuge von Mannschaftssportarten wird die Teilnahme am Meisterschaftsbetrieb bzw. an Meisterschaften auf Landesebene in den Nachwuchs- und/oder Allgemeinen Klassen, die vom Fachverband ausgeschrieben wurden gefördert. Ausgenommen von der Förderung sind Fußball- und Tennisvereine.

Fördervoraussetzungen
Der Förderwerber verpflichtet sich das Sportland Burgenland Logo auf dem offiziellen Vereinspapier, auf der Startseite der Homepage und Interviewwänden zu platzieren.

Förderhöhe
Die Förderhöhe ist abhängig vom Veranstaltungsort und kann in den Sportförderungsrichtlinien - Abschnitt VI im Detail nachgelesen werden.

Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, welcher nach Vorlage der erforderlichen Nachweise bis zur Höhe der Fördersumme ausbezahlt wird.

Nachweise

  • Vollständig ausgefülltes Formblatt (Antrag auf Allgemeine Sportförderung)
  • Ausschreibungen (insbesondere bei Einzelsportler*innen)
  • Ergebnislisten (bei Einzelsportler*innen), Spielberichte und/oder Planketten sowie Saisonendtabellen (bei Mannschaftssportarten)

Antragstellung
Die Antragstellung kann bis zum 31. Dezember für das 1. Halbjahr und bis 30. Juni für das 2. Halbjahr des Vorjahres erfolgen.

Möglichkeiten der Antragstellung: E-Mail oder postalisch

Antragstellung PDF

Richtlinie

Kontakt
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen
Referat Sport und Vereinspflege
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
Sachbearbeiter: Franz Lederer – 057/600-2662, Petra Dingl - 057/600-3102
E-Mail: post.a9-sport(at)bgld.gv.at