Dach- und Fachverbandsförderungen
Förderziele und Fördergegenstand
Die Allgemeine Sportförderung für Dach- und Fachverbandsförderungen umfasst zum einen die Förderung von Burgenländischen Dachverbänden für organisatorische Aufgaben sowie Verbands- und Büroinfrastruktur sowie für Anschaffungen und projektbezogene Sonderförderungen. Zum anderen werden Burgenländischen Fachverbände gefördert, welche organisatorische Aufgaben sowie Verbands- und Büroinfrastruktur beinhaltet.
Fördervoraussetzungen
- Der Förderwerber verpflichtet sich das Sportland Burgenland Logo auf dem offiziellen Vereinspapier, auf der Startseite der Homepage und Interviewwänden zu platzieren.
Förderhöhe
- Organisatorische Aufgaben sowie Verbands- und Büroinfrastruktur von Burgenländischen Dachverbänden à 30.000 Euro pro Kalenderjahr
- Anschaffungen und projektbezogene Sonderförderungen laut angegebenen Kosten, jedoch maximal 10.000 Euro pro Kalenderjahr
- Organisatorische Aufgaben sowie Verbands- und Büroinfrastruktur von Burgenländischen Fachverbänden, 20% des bewilligten Budgetentwurfes, jedoch maximal 10.000,00 pro Kalenderjahr
Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, welcher nach Vorlage der erforderlichen Nachweise bis zur Höhe der Fördersumme ausbezahlt wird.
Nachweise
Antragstellung zur Förderung an Burgenländische Dach- und Fachverbände für organisatorische Aufgaben sowie Verbands- und Büroinfrastruktur:
- Vollständig ausgefülltes Formblatt (Antrag auf Allgemeine Sportförderung)
- Bewilligter Budgetentwurf des laufenden Jahres
- Rechnungsabschluss des abgelaufenen Kalender- bzw. Geschäftsjahres
Antragstellung zur Förderung für Burgenländische Dachverbände für Anschaffungen und projektbezogene Sonderförderungen:
- Vollständig ausgefülltes Formblatt (Antrag auf Allgemeine Sportförderung)
- Detaillierte Beschreibung der Anschaffungen bzw. des Projektes
- Kosten- und Finanzierungsplan
Abrechnung:
- Auf den Fördernehmer ausgestellte Rechnungen mit sachlichem und zeitlichem Zusammenhang mit dem Förderzweck inklusive eines gültigen Saldierungsnachweises
- Vorlage der Rechnungen innerhalb eines Kalenderjahres ab Bewilligung der Förderung durch die Landesregierung
- Rechnungen über 1.000 Euro: bargeldloser Zahlungsverkehr inkl. Nachweis des Zahlungsflusses
- Rechnungen bis inkl. 1.000 Euro: bargeldloser Zahlungsverkehr oder Barzahlung (Bestätigung mittels Unterschrift durch Rechnungsleger und Rechnungsempfänger) inkl. Nachweis des Zahlungsflusses mittels Kopie des Kassabuches
- Ausgeschlossen von einer Förderung sind Projekte und Anschaffungen, die überwiegend aus Bundesmitteln finanziert oder vorfinanziert werden
Alle erforderlichen Nachweise sind in Form von Originalen vorzulegen und werden nach Prüfung und Entwertung im Original retourniert.
Antragstellung
Die Antragstellung kann laufend im jeweiligen Kalenderjahr erfolgen.
Möglichkeiten der Antragstellung: E-Mail oder postalisch
Kontakt
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen
Referat Sport und Vereinspflege
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
Sachbearbeiter: Philipp Koller - 057/600-2780, Petra Dingl – 057/600-3102
E-Mail: post.a9-sport(at)bgld.gv.at