Sportstätten- und Sportanlagenförderung

Förderziele und Fördergegenstand

Die Sportstätten- und Sportanlagenförderung ist eine Förderung des Landes für burgenländische Sportvereine, Gemeinden sowie physische und juristische Personen mit Sitz im Burgenland. Die Förderung soll eine finanzielle Unterstützung für die Errichtung neuer Sportanlagen, Erweiterung bzw. den Umbau bestehender Sportanlagen und notwendige Sanierungen bestehender Sportanlagen darstellen. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Sportler*innen, eine nachhaltige Nutzung und Optimierung der Sportinfrastruktur sowie der Nutzen für den Breiten- und Spitzensport soll unterstützt und gefördert werden.

Geförderte Sportarten

Amateurboxen

Handball

Schießsport

Amateurringen

Hockeysport (Hallen-, Land-, Inlinehockey)

Schi Alpin

American Football

Jagd- und Wurfscheibenschießen

Schi nordisch

Badminton

Judo

Skibob

Baseball (Softball)

Jiu-Jitsu

Snowboard

Behindertensport

Karate

Schwimmen (incl. Wasserball)

Billard (Pool, Karambol, Snooker)

Kickboxen

Segeln olympisch anerkannte Surfbewerbe

Bogensport (Bogenschießen)

Kraftdreikampf

Sportkegeln (Bowling)

Eishockey

Leichtathletik

Sport- und Wettklettern

Eiskunstlauf, Eisschnelllauf (Eislaufen)

Flugsport (zB Modellflug, Para-Ski, Fallschirmspringen)

Taekwon Do

Eis- und Stocksport

Motorsport (Voraussetzung ist eine gültige OSK-Lizenz)

Tanzsport (Standard, Latein, Kombination, Formation)

Fechten

Orientierungslauf (incl. Schi OL, Mountainbike OL)

Tennis

Floorball

Radsport (Bahnsport, Mountain-Bike, Straße)

Tischtennis

Fußball

Reiten und Fahren (Springen, Dressur, Voltigieren, Vielseitigkeit, Gespann, Western)

Triathlon (Duathlon)

Gewichtheben

Rock`n Roll Akrobatik

Turnen (Geräteturnen, Rhythmische Gymnastik, Team, Gym 4 All)

Golf

Rollsport, Inlineskating, Inlinehockey

Volleyball

Grasski

Schach

 

 

Fördermöglichkeiten

  • Neu- bzw. Zubau von Räumen auf Sportanlagen:
    Umkleidekabinen, Wasch- und Duschräume, WC-Anlagen für Aktive, Schieds- bzw. Kampfrichter*innenräume, Sanitätsräume, Trainer*innenkabinen, Räumlichkeiten für Platz- und Zeugwart*innen sowie für Utensilien, Technik und sportartenspezifische Geräte
  • Sanierung von Räumen auf Sportanlagen:
    Umkleidekabinen, Wasch- und Duschräume, WC-Anlagen für Aktive, Schieds- bzw. Kampfrichter*innenräume, Sanitätsräume, Trainer*innenkabinen, Räumlichkeiten für Platz- und Zeugwart*innen sowie für Utensilien, Technik und sportartenspezifische Geräte frühestens fünf Jahre nach der Neuerrichtung
  • Neuerrichtung und Sanierung von Fußballspielfeldern (Groß- und Kleinspielfeld)
  • Neuerrichtung und Sanierung von Stockschießbahnen
  • Neuerrichtung und Sanierung von Tennisplätzen
  • Neuerrichtung, Umrüstung und Sanierung von Flutlichtanlagen
  • Neuerrichtung von Fix-Sitzplatztribünen:
    Feststehende Tribünen für den Außen- und Innenbereich, ausgenommen demontierbare bzw. mobile Tribünen
  • Neuerrichtung von Alternativenergieanlagen
  • Neuerrichtung barrierefreier Infrastruktur:
    Barrierefreie Infrastruktur für Besucher*innen einer Sportstätte/Sportanlage, ausgenommen Sportstätten/Sportanlagen speziell für den Behindertensport
  • Neuerrichtung und Sanierung anderer Projekte/Maßnahmen
  • Errichtung, Sanierung bzw. Erweiterung von Trendsportanlagen

Förderempfänger*innen

  • Burgenländische Sportvereine mit Vereinssitz im Burgenland bzw. Zugehörigkeit zu einem burgenländischen Fachverband
  • Burgenländische Gemeinden im Auftrag eines burgenländischen Sportvereines
  • Physische und juristische Personen mit Sitz im Burgenland, wenn die Voraussetzungen gem. § 4 Abs. (2) des Burgenländischen Sportgesetzes idgF erfüllt werden und diese Förderungen der „De-Minimis Beihilfen-Verordnung der EU“ entsprechen.

Fördervoraussetzungen

  • Die Restfinanzierung ist durch den Förderwerber sichergestellt.
  • Der Förderwerber ist Eigentümer oder Pächter/Mieter des Grundstückes, auf dem die Sportstätte errichtet wird bzw. bei bereits bestehenden Sportstätten Umbauten oder Sanierungen durchgeführt werden.
  • Der Förderwerber verpflichtet sich den bewilligten Betrag dem Land Burgenland zurückzuerstatten, wenn dieser der Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Erhaltung der Sportstätte nicht nachkommt.
  • Der Förderwerber räumt dem Land Burgenland ein, sich von der Umsetzung der beantragten Maßnahmen bzw. ordnungsgemäßen Erhaltung der Sportstätte zu überzeugen.
  • Der Förderwerber verpflichtet sich, die Sportstätte den Schulen auf Begehren des gesetzlichen Schulerhalters gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung zu stellen.
  • Die normgerechte Ausführung – laut dem Österreichischen Institut für Schul- und Sportstättenbau (ÖISS) – des Bauvorhabens ist gegeben. Das Land Burgenland behält sich vor, bei Bedarf ein Gutachten des ÖISS einzuholen.
  • Der Förderwerber verpflichtet sich das Sportland Burgenland Logo auf dem offiziellen Vereinspapier, auf der Startseite der Homepage und Interviewwänden zu platzieren.

Die Fertigstellungsfrist sämtlicher Projekte bzw. Maßnahmen beträgt ab der Bewilligung durch die Burgenländische Landesregierung zwei Jahre. Nach Ablauf dieser Frist von zwei Jahren können bewilligte Förderungen nicht mehr ausbezahlt werden.

Förderhöhe

Die Förderhöhe ist abhängig von der Förderart und kann in der Sportförderungsrichtlinie im Detail nachgelesen werden.

Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, welcher in zwei Tranchen nach Vorlage der erforderlichen Nachweise ausbezahlt wird. Eine Auszahlung der ersten Tranche erfolgt bis zu max. 80 % nach Vorlage von saldierten Belegen, die zweite Tranche erfolgt nach Vorlage einer Fertigstellungsbestätigung der zuständigen Gemeinde.

Nachweise

Antragstellung:

  • Vollständig ausgefülltes Formblatt (Antrag auf Sportstättenförderung)
  • Einreichplan des Bauvorhabens von einem Fachunternehmen bzw. Kostenvoranschlägt/Angebote bzw. projektbezogene Rechnungen

Abrechnung:

  • Auf den Fördernehmer ausgestellte ausgedruckte oder digitale Rechnungen (Aussteller = Fachunternehmen) mit sachlichem und zeitlichem Zusammenhang mit der geförderten Maßnahme
  • Rechnungen über 1.000 Euro: bargeldloser Zahlungsverkehr inkl. Nachweis des Zahlungsflusses
  • Rechnungen bis inkl. 1.000 Euro: bargeldloser Zahlungsverkehr oder Barzahlung (Bestätigung mittels Unterschrift durch Rechnungsleger und Rechnungsempfänger) inkl. Nachweis des Zahlungsflusses mittels Kopie des Kassabuches
  • Auflistung der getätigten Arbeiten vom Antragsteller mit Unterschrift bei Eigenleistungen in Höhe von bis zu 10 % der bewilligten Förderhöhe

Rechnungen bzw. Belege und Zahlungsnachweise müssen als PDF via Scan oder im Original vorgelegt werden. Rechnungen bzw. Belege und Zahlungsnachweise werden nach Prüfung und Entwertung im Original postalisch retourniert.

Antragstellung

Die Antragstellung kann vor Baubeginn, jedoch spätestens drei Monate nach der ersten projektbezogenen Rechnung erfolgen. 

Möglichkeiten der Antragstellung: elektronisch per Mail oder postalisch im Original

Antragstellung PDF     Richtlinie

Kontakt
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen
Referat Sport und Vereinspflege
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
Sachbearbeiter: Philipp Koller - 057/600-2780
E-Mail: post.a9-sport(at)bgld.gv.at