Informationen für Anbieter:innen von Sachkundekursen nach dem Tierschutzgesetz

Mit Inkrafttreten der neuen bundesweiten Sachkunderegelung ab 1. Juli 2026 sind vor Aufnahme bestimmter Tierhaltungen verpflichtende Sachkundekurse zu absolvieren. Zur Sicherstellung einer einheitlichen, qualitätsgesicherten Vermittlung der Inhalte gelten für Kursanbieter:innen bestimmte organisatorische, fachliche und administrative Anforderungen.


Allgemeine Anforderungen an die Kursdurchführung

Für die Durchführung der Sachkundekurse sind folgende Grundvoraussetzungen einzuhalten:

  • Die Kursunterlagen der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz (FTT) sind verpflichtend und unverändert zu verwenden. Diese sind auf der Informationsplattform TiERWiSSEN zu finden.
    tierwissen.at – Informationsplattform für die verantwortungs­volle Tierhaltung
  • Eine automatisierte Kursabwicklung ist nicht zulässig.
  • Die Identität der Kursteilnehmer:innen ist vor Kursbeginn mittels Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises zu überprüfen.
  • Eine formale Wissensüberprüfung ist derzeit nicht vorgesehen.
  • Die Teilnahme an Train-the-Trainer-Kursen (TiERWiSSEN) wird vorausgesetzt.


Voraussetzungen für Kursanbieter:innen

Zur Aufnahme in die Liste der Kursanbieter:innen sind folgende Nachweise vorzulegen:

Erforderlich sind:

  • Ein aktueller Strafregisterauszug
  • Eine unterfertigte Eigenbestätigung, dass keine einschlägigen Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vorliegen

Beispieltext:
„Ich erkläre hiermit, dass gegen mich keine rechtskräftigen verwaltungsrechtlichen Strafen vorliegen.“

Nachweis einer aufrechten Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung von:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

Dies gilt insbesondere für die Durchführung von praktischen Hundeeinheiten.

Vorlage einer unterfertigten Zustimmungserklärung zur Veröffentlichung der Kontaktdaten auf der Landeshomepage.

Nachweis eines innerhalb der letzten fünf Jahre absolvierten Erste-Hilfe-Kurses.

Organisatorische Anforderungen

Erforderlich sind:

  • Geeigneter Schulungsraum für maximal 20 Personen
  • Laptop
  • Beamer
  • Projektionsfläche
  • Sanitäre Anlagen
  • Erste-Hilfe-Koffer

Erforderlich sind:

  • Zugang zu einer Online-Meeting-Plattform
  • Laptop
  • Kamera
  • Mikrofon

Erforderlich sind:

  • Chiplesegerät zur Identitätskontrolle des Hundes
    (die Chipnummer ist verpflichtend in den Ausbildungsnachweisen einzutragen)
  • Ausreichend eingefriedeter und gesicherter Hundeplatz
  • Hilfsmittel zur Simulation von Alltagssituationen (z. B. Fahrrad, Kinderwagen, Roller)

Für die Kursverwaltung erforderlich:

  • Laptop
  • Drucker
  • Möglichkeit zur Ausstellung der Ausbildungsbestätigungen

Zeitplanung und Kursorganisation

Die vorgesehenen vier Stunden für die theoretische Ausbildung sind knapp bemessen. Es ist erforderlich die Kursunterlagen und das Skript vorab zu lernen. Und ausreichend Zeit für organisatorische Abläufe, Pausen und Rückfragen einzuplanen

Kenntnisse landesspezifischer Vorschriften

Zusätzlich zu den bundesrechtlichen Grundlagen sind Kenntnisse der landesspezifischen sicherheitspolizeilichen Bestimmungen im Burgenland zu Anforderungen an die Tierhaltung erforderlich.

Fachliche Eignung zur Kursdurchführung

Als fachlich geeignet gelten insbesondere:

  • Tierschutzqualifizierte Hundetrainer:innen
  • Zertifizierte Trainer:innen der DogAudit eGen
  • Aktive Trainer:innen des Österreichischen Jagdgebrauchshunde-Verbands
  • Aktive Leistungsrichter:innen des Österreichischen Jagdgebrauchshunde-Verbands, des Österreichischen Kynologenverbands und der Österreichischen Hundesport Union
  • Tierärzt:innen
  • Absolvent:innen des Universitätslehrgangs „Angewandte Kynologie“
  • Kontrollorgane gemäß Tierschutz-Kontrollverordnung

Für Praxiseinheiten gelten insbesondere als geeignet:

  • Tierschutzqualifizierte Hundetrainer:innen
  • Zertifizierte Trainer:innen der DogAudit eGen
  • Aktive Trainer:innen des Österreichischen Jagdgebrauchshunde-Verbands
  • Aktive Leistungsrichterinnen und Leistungsrichter des Österreichischen Jagdgebrauchshunde-Verbands, des Österreichischen Kynologenverbands und der Österreichischen Hundesport Union
  • Tierärzt:innen mit verhaltensmedizinischer Zusatzausbildung
  • Absolvent:innen des Universitätslehrgangs „Angewandte Kynologie“

Andere Personengruppen können nach individueller Prüfung durch die zuständige Fachabteilung ebenfalls als qualifiziert anerkannt werden

Als geeignet gelten insbesondere:

  • Personen mit abgeschlossenem Studium der Biologie, Zoologie, Veterinärmedizin oder Ökologie
  • Personen mit Ausbildungen gemäß Tierschutz-Sonderhaltungsverordnung (§ 10 Abs. 1 Z 3 und 4)
  • Tierpfleger:innen mit nachweislich langjähriger praktischer Erfahrung im Umgang mit den vom Kurs umfassten Tiere
  • Tierheimmitarbeiter:innen mit nachweislich langjähriger praktischer Erfahrung im Umgang mit den vom Kurs umfassten Tiere
  • Zoofachhändler:innen mit nachweislich langjähriger praktischer Erfahrung im Umgang mit den vom Kurs umfassten Tiere

Andere Personengruppen können nach individueller Prüfung durch die zuständige Fachabteilung ebenfalls als qualifiziert anerkannt werden

Kurskosten

Die Durchführung der Sachkundekurse erfolgt auf Basis kostendeckender Teilnehmer:innenbeiträge, die von den jeweiligen Kursanbieter:innen einzuheben sind.

Im Sinne einer transparenten, nachvollziehbaren und möglichst einheitlichen Gestaltung wird ersucht, standesgemäße und einheitliche Kurskosten zu verrechnen. Ziel ist es, eine vergleichbare Kostenstruktur sicherzustellen und gleichzeitig eine qualitativ hochwertige Durchführung der Kurse zu gewährleisten.