Richtlinien des Landes Burgenland zur Förderung für Kinder und Jugendliche nach dem Burgenländischen Kinder- und Jugendsolidaritätsfonds

Zur Bekämpfung der sozialen und armutsrelevanten Folgen der Corona Pandemie kann das Land Burgenland als Träger von Privatrechten auf Grundlage des Burgenländischen Sozialhilfegesetzes 2024, LGBl. Nr. 30/2024, in der geltenden Fassung, Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die infolge der außergewöhnlichen Ereignisse der Corona Pandemie sowie besonders bezugnehmend auf die Verschlechterung der finanziellen Situation aufgrund der hohen Inflation, eine Förderung für Freizeit- oder Ferienangebote im Burgenland gewähren. Dazu wurden seitens der Burgenländische Landesregierung die gegenständlichen Richtlinien erlassen.

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