Förderung von Schulbesuchen und Studienaufenthalten im Ausland
FörderzielundFördergegenstand
Die Förderung von Schulbesuchen und Studienaufenthalten im Ausland ist eine Förderung des Landes, die junge Menschen dabei unterstützt, internationale Erfahrungen zu sammeln. Mit der Förderung für Auslandsaufenthalte werden Schüler*innen und Studierende finanziell entlastet, wenn sie einen Teil ihrer Ausbildung im Ausland absolvieren.
Förderempfänger*innen
Schüler*innen
- ab der 9. Schulstufe
- Teilnahme am Unterricht an einer vergleichbaren Schule im Ausland
Studierende
- ordentliche Studierende an einer österreichischen Hochschule
- unter 26 Jahren
- Teilnahme am Unterricht an einer vergleichbaren Hochschule im Ausland
Fördervoraussetzungen
- Hauptwohnsitz im Burgenland
- Anspruch auf Familienbeihilfe
- Kein Überschreiten der Bemessungsgrundlage des Haushaltes
FörderhöheundFörderart
Bemessungsgrundlage (=Nettohaushaltseinkommen, sonstige bezogene Leistungen und Förderungen, Definition siehe Richtlinie) eines Haushaltes in einem Monat:
Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | |
1 Erwachsener + 1 Kind | 1.770 | 1.950 | 2.130 |
1 Erwachsener + 2 Kinder | 2.290 | 2.520 | 2.750 |
1 Erwachsener + 3 Kinder | 2.810 | 3.090 | 3.370 |
1 Erwachsener + 4 Kinder | 3.330 | 3.660 | 3.990 |
1 Erwachsener + 5 Kinder | 3.840 | 4.230 | 4.610 |
2 Erwachsene + 1 Kind | 2.400 | 2.640 | 2.880 |
2 Erwachsene + 2 Kinder | 2.920 | 3.210 | 3.500 |
2 Erwachsene + 3 Kinder | 3.430 | 3.780 | 4.120 |
2 Erwachsene + 4 Kinder | 3.950 | 4.350 | 4.740 |
2 Erwachsene + 5 Kinder | 4.470 | 4.920 | 5.370 |
Für jeden weiteren Erwachsenen sind 600 EUR, für jedes weitere Kind 350 EUR hinzuzurechnen.
Die Höhe der Förderung beträgt für Schüler*innen:
|
| Förderhöhe pro Semester |
Stufe 1 | 2.100 EUR |
Stufe 2 | 1.500 EUR |
Stufe 3 | 750 EUR |
Die Höhe der Förderung beträgt für Studierende 600 EUR pro Semester.
Nachweise
Je nach Situation sind folgende Nachweise erforderlich:
- Schulbesuchsbestätigung der österreichischen Stammschule bzw. Auszug aus dem Studienbuch/Inskriptionsbestätigung
- Aufnahmebestätigung der Einrichtung im Ausland
Daten zum Einkommen werden aus dem Transparenzportal des Bundesministeriums für Finanzen entnommen.
Einkommensnachweise sind nur vorzulegen, wenn Sie folgende Einkommen beziehen:
- Sozialunterstützung
- Unterhaltsleistungen
- Waisenpension
- Von ausländischen Stellen bezogene Leistungen
- Grundversorgungsleistungen
- Einheitswertbescheid
Antragstellung
Ein Antrag auf Gewährung der Förderung kann ab Zusage des Auslandsaufenthaltes bis spätestens 30. Juni des Schul- bzw. Studienjahres, in welchem der Auslandsaufenthalt stattfindet, gestellt werden.
Möglichkeiten der Antragstellung: Online
Kontakt
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen
Hauptreferat Sozial- und Klimafonds
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
Sachbearbeiter*innen: Lea Gallos - DW: 3099, Anna Baranyai – DW: 2934
Info-Hotline: +43 57 600 1060 (MO bis DO von 8 - 16 Uhr und FR von 8 - 12 Uhr)
E-Mail: post.a9-skf(at)bgld.gv.at
