Schul- und Heimbeihilfe
Förderziel und Fördergegenstand
Die Schul- und Heimbeihilfe soll Schülerinnen und Schüler im Falle sozialer Bedürftigkeit bei ihrem Schulbesuch einer land- und forstwirtschaftlichen Fachschule oder medizinisch-technischen Schule im Burgenland unterstützen und soziale Härten ausgleichen. Sie ist im Schülerbeihilfengesetz 1983 geregelt.
Förderempfängerinnen / Förderempfänger
Schülerinnen und Schüler land- und forstwirtschaftlicher Fachschulen sowie medizinisch-technischer Schulen.
Alle weiteren Informationen zu den Voraussetzungen, zur Antragstellung etc. finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Bildung, unter Schul- und Heimbeihilfe
Kontakt
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 - EU, Gesellschaft und Förderwesen
Hauptreferat Sozial- und Klimafonds
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
Sachbearbeiterinnen: Alissa Wind, Sarah Stahleder
Info-Hotline: 057 600-1060
Montag bis Donnerstag: 08:00 - 16:00 Uhr, Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
E-Mail: post.a9-skf(at)bgld.gv.at
