Kinderbetreuung durch Tageseltern

Förderziele und Fördergegenstand

Die Förderung für Kinderbetreuung durch Tageseltern ist eine Förderung des Landes für burgenländische Familien um sie bei der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder unterstützt sowie gefördert werden.

Fördervoraussetzungen

  • Hauptwohnsitz der Fördernehmer*in und des Kindes im Burgenland
  • Anspruch auf Familienbeihilfe für das Kind/die Kinder, für welche/s die Förderung beantragt wird
  • Das zu betreuende Kind hat das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet
  • Beide Elternteile sind berufstätig oder bei Alleinerziehenden muss dieser berufstätig sein
  • es steht keine institutionelle Kinderbetreuungseinrichtung bzw. keine alternative Form der Betreuung zur Verfügung
  • Das gewichtete Pro-Kopf-Einkommen darf den eineinhalbfachen Betrag der obersten Einkommensgrenze nicht überschreiten

Förderhöhe und Förderart

Bei Betreuung des Kindes durch Tageseltern ein Maximalbetrag in der Höhe von EUR 90,00, jedoch höchstens in der Höhe des Elternbeitrages

  • davon 100% bei Betreuung von mehr als 31 Wochenstunden
  • davon 85% bei Betreuung zwischen mehr als 21 und 31 Wochenstunden
  • davon 70% bei Betreuung zwischen mehr als 11 und 21 Wochenstunden
  • davon 40% bei Betreuung bis 11 Wochenstunden

Nachweise

  • Nachweis über die Öffnungszeiten, der in zumutbarer Entfernung zum Hauptwohnsitz des betreuenden Kindes, zur Verfügung stehenden Kinderbetreuungseinrichtung*en
  • Bestätigung des*der Arbeitgeber*in über die Dienstzeiten des*der Förderwerber*in
  • Einkommensnachweise über den Zeitraum der Gewährung gegenständlicher Förderung
  • Bewilligung der Tagesmutter oder des Tagesvaters
  • Zahlungsnachweise der Kinderbetreuung durch Tageseltern

Antragstellung

Die Antragstellung kann für einen Zeitraum von sechs Monaten im Vorhinein beantragt werden und wird rückwirkend ausbezahlt.

Möglichkeiten der Antragstellung: E-Mail oder postalisch

Das Antragsformular wird auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Bitte wenden Sie sich hierfür an die unten angeführte Kontaktadresse.

Richtlinie

Kontakt
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen
Hauptreferat Sozial- und Klimafonds
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1

Info-Hotline: +43 57 600 1060 (MO bis DO von 8 - 16 Uhr und FR von 8 - 12 Uhr)
E-Mail: post.a9-skf(at)bgld.gv.at