Förderungen von Ferienbetreuungen im Burgenland
Förderziel und Fördergegenstand
Für viele erwerbstätige Eltern, vor allem für Alleinerziehende, stellt die Betreuung ihrer Kinder in den Schul- bzw. Kindergartenferien ein großes Problem dar. Zur Entlastung der Eltern fördert das Land Burgenland Ferienbetreuungsaktionen.
Förderempfänger*innen
Juristische Personen, deren Tätigkeit ausschließlich gemeinnützige Aufgaben umfasst und nicht etwa gewinnorientiert ist, wie beispielsweise Gemeinden und Vereine, mit Sitz im Burgenland.
Fördervoraussetzungen
- Zu betreuende Kinder sind maximal 14 Jahre alt und haben ihren Hauptwohnsitz im Burgenland; maximal 25 Kinder pro Gruppe
- Kindergerechte Örtlichkeit und altersgemäßes Betreuungsangebot
- Betreuung findet im Burgenland, in den Schulferien gemäß Schulorganisationsgesetz statt
- Förderwerber*in bietet Ferienbetreuung zu kostengünstigen oder sozial gestaffelten Preisen (Elternbeiträge) an
Förderhöhe und Förderart
- 100% des nicht gedeckten finanziellen Aufwandes
- Maximal 350 € pro Gruppe und Woche
- Bei integrativem Betreuungsangebot/ganztätig angebotener Ferienbetreuung maximal 500 € pro Gruppe und Woche
Nachweise
- Vollständige Einnahmen/Ausgabenrechnung
- Originalrechnungen samt Zahlungsnachweis
- Programm der Ferienaktion
- Angaben zu Anzahl, Alter und Wohnort der betreuten Kinder
Antragstellung
Sie können den Antrag bis spätestens sechs Monate nach Durchführung der Ferienbetreuung stellen.
Möglichkeiten der Antragstellung: Online
Kontakt
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 - EU, Gesellschaft und Förderwesen
Hauptreferat Sozial- und Klimafonds
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
Sachbearbeiterinnen: Alissa Wind - DW: 2747, Sarah Stahleder – DW: 3116
Info-Hotline: 057 600-1060
Montag bis Donnerstag: 08:00 - 16:00 Uhr, Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
E-Mail: post.a9-skf(at)bgld.gv.at
