Förderungen von Ferienbetreuungen im Burgenland
Förderziel und Fördergegenstand
Für viele erwerbstätige Eltern, vor allem für Alleinerziehende, stellt die Betreuung ihrer Kinder in den Schul- bzw. Kindergartenferien ein großes Problem dar. Zur Entlastung der Eltern fördert das Land Burgenland Ferienbetreuungsaktionen.
Förderempfängerinnen und Förderempfänger
Juristische Personen, deren Tätigkeit ausschließlich gemeinnützige Aufgaben umfasst und nicht etwa gewinnorientiert ist, wie beispielsweise Gemeinden und Vereine, mit Sitz im Burgenland.
Fördervoraussetzungen
- Zu betreuende Kinder sind maximal 14 Jahre alt und haben ihren Hauptwohnsitz im Burgenland; maximal 25 Kinder pro Gruppe
- Kindergerechte Örtlichkeit und altersgemäßes Betreuungsangebot
- Betreuung findet im Burgenland, in den Schulferien gemäß Schulorganisationsgesetz statt
- Förderwerber*in bietet Ferienbetreuung zu kostengünstigen oder sozial gestaffelten Preisen (Elternbeiträge) an
Förderhöhe und Förderart
- 100% des nicht gedeckten finanziellen Aufwandes
- Maximal 350 € pro Gruppe und Woche
- Bei integrativem Betreuungsangebot/ganztätig angebotener Ferienbetreuung maximal 500 € pro Gruppe und Woche
Nachweise
- Vollständige Einnahmen/Ausgabenrechnung
- Originalrechnungen samt Zahlungsnachweis
- Programm der Ferienaktion
- Angaben zu Anzahl, Alter und Wohnort der betreuten Kinder
Antragstellung
Sie können den Antrag bis spätestens sechs Monate nach Durchführung der Ferienbetreuung stellen.
Kontakt
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 - EU, Gesellschaft und Förderwesen
Hauptreferat Sozial- und Klimafonds
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
Sachbearbeiterinnen: Alissa Wind - DW: 2747, Sarah Stahleder – DW: 3116
Info-Hotline: 057 600-1060
Montag bis Donnerstag: 08:00 - 16:00 Uhr, Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
E-Mail: post.a9-skf(at)bgld.gv.at
