Förderungen von Ferienbetreuungen im Burgenland

Förderziel und Fördergegenstand

Für viele erwerbstätige Eltern, vor allem für Alleinerziehende, stellt die Betreuung ihrer Kinder in den Schul- bzw. Kindergartenferien ein großes Problem dar. Zur Entlastung der Eltern fördert das Land Burgenland Ferienbetreuungsaktionen.

Förderempfänger*innen

Juristische Personen, deren Tätigkeit ausschließlich gemeinnützige Aufgaben umfasst und nicht etwa gewinnorientiert ist, wie beispielsweise Gemeinden und Vereine, mit Sitz im Burgenland.

Fördervoraussetzungen

  • Zu betreuende Kinder sind maximal 14 Jahre alt und haben ihren Hauptwohnsitz im Burgenland; maximal 25 Kinder pro Gruppe
  • Kindergerechte Örtlichkeit und altersgemäßes Betreuungsangebot
  • Betreuung findet im Burgenland, in den Schulferien gemäß Schulorganisationsgesetz statt
  • Förderwerber*in bietet Ferienbetreuung zu kostengünstigen oder sozial gestaffelten Preisen (Elternbeiträge) an

Förderhöhe und Förderart

  • 100% des nicht gedeckten finanziellen Aufwandes
  • Maximal 350 € pro Gruppe und Woche
  • Bei integrativem Betreuungsangebot/ganztätig angebotener Ferienbetreuung maximal 500 € pro Gruppe und Woche

Nachweise

  • Vollständige Einnahmen/Ausgabenrechnung
  • Originalrechnungen samt Zahlungsnachweis
  • Programm der Ferienaktion
  • Angaben zu Anzahl, Alter und Wohnort der betreuten Kinder

Antragstellung

Sie können den Antrag bis spätestens sechs Monate nach Durchführung der Ferienbetreuung stellen.

Möglichkeiten der Antragstellung: Online

Richtlinie                  Datenschutz

Kontakt
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 - EU, Gesellschaft und Förderwesen
Hauptreferat Sozial- und Klimafonds
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1

Sachbearbeiterinnen: Alissa Wind - DW: 2747, Sarah Stahleder – DW: 3116

Info-Hotline: 057 600-1060
Montag bis Donnerstag: 08:00 - 16:00 Uhr, Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
E-Mail: post.a9-skf(at)bgld.gv.at