Vorzeitige begünstigte Rückzahlung für Gemeinden, Vereine, Unternehmen und juristische Personen

Um wichtige Zukunftsinvestitionen im Burgenland nachhaltig zu unterstützen und gleichzeitig eine finanzielle Entlastung für Gemeinden, Vereine und Unternehmen zu schaffen, wird das Land Burgenland bis 31.05.2026 eine begünstigte vorzeitige Rückzahlung von Wohnbaudarlehen an bieten.

Im Rahmen dieser Aktion erhalten auch Gemeinden, Vereine, Unternehmen und juristische Personen die Möglichkeit des Nachlass von 25 % auf den zum Zeitpunkt der Rückzahlung aushaftenden Darlehensstand. Voraussetzung ist, dass der reduzierte Darlehensbetrag in einer Einmalzahlung bis spätestens 30.06.2026 vollständig beglichen wird.

Diese Maßnahme richtet sich an alle Gemeinden, Vereine, Unternehmen und juristische Personen, die unterstützt mit einem Direktdarlehen der Burgenländischen Wohnbauförderung ein Gebäude gebaut oder saniert haben und ihre Rückzahlungsverpflichtungen deutlich reduzieren möchten.

Wir möchten Ihnen damit die Möglichkeit eröffnen, den geschaffenen Wohnraum kostengünstiger abzubezahlen und gleichzeitig eine Entlastung in einer finanziellen angespannten Lage zu leisten.

Eine vorzeitige begünstigte Rückzahlung ist nur nach Einlangen des vollständig ausgefüllten Antragsformulars bis spätestens 31.05.2026 möglich. Nach Einlangen und Genehmigung des Antragsformulars wird das individuelle Angebot übermittelt. 

Sobald die Förderaktion gestartet ist, finden Sie hier die Förderrichtlinie und das Antragsformular.

Bei Fragen und Auskünften zur vorzeitigen begünstigten Rückzahlung können Sie uns unter folgenden Kontaktdaten erreichen.

Montag bis Donnerstag: 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Info-Hotline: 057600/2803
E-Mail: darlehensverwaltung(at)bgld.gv.at