Vorzeitige begünstigte Rückzahlungsaktion

Um wichtige Zukunftsinvestitionen im Burgenland nachhaltig zu unterstützen und gleichzeitig eine finanzielle Entlastung für Fördernehmerinnen und Fördernehmer zu schaffen, bietet das Land Burgenland im Zeitraum von 01.01.2026 bis 31.03.2026 eine begünstigte vorzeitige Rückzahlung von Wohnbaudarlehen an.

Im Rahmen dieser Aktion erhalten alle Fördernehmerinnen und Fördernehmer einen Nachlass von 25 % auf den zum Zeitpunkt der Rückzahlung aushaftenden Darlehensstand. Voraussetzung ist, dass der reduzierte Darlehensbetrag in einer Einmalzahlung bis spätestens 30.04.2026 vollständig beglichen wird.

Diese Maßnahme richtet sich an alle natürlichen Personen, die unterstützt mit einem Direktdarlehen der Burgenländischen Wohnbauförderung ein Eigenheim gebaut, erworben oder saniert haben und ihre Rückzahlungsverpflichtungen deutlich reduzieren möchten.

Wir möchten Ihnen damit die Möglichkeit eröffnen, Ihren Wohntraum kostengünstiger abzubezahlen und gleichzeitig einen Beitrag zur Stärkung des privaten Wohnbaus zu leisten.

Eine vorzeitige begünstigte Rückzahlung ist nur nach Einlangen des vollständig ausgefüllten Antragsformulars bis spätestens 31.03.2026 möglich. Nach Einlangen des Antragsformulars erhalten Sie Ihr individuelles Angebot.

Informationsblatt      Antragsformular      Richtlinie

Bei Fragen und Auskünften zur vorzeitigen begünstigten Rückzahlung können Sie uns unter folgenden Kontaktdaten erreichen.

Montag bis Donnerstag: 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Info-Hotline: 057600/2803
E-Mail: darlehensverwaltung(at)bgld.gv.at


Häufig gestellte Fragen

Mittels Antragsformular im Zeitraum 01.01.2026 – 31.03.2026.

Antragsformular

  1. Der Antrag auf Gewährung einer begünstigten vorzeitigen Rückzahlung ist bis spätestens 31.03.2026 einzubringen.

    Dieser kann wie folgt eingebracht werden:
    per Post:
    Amt der Bgld. Landesregierung
    Abteilung 9 - EU, Gesellschaft und
    Förderwesen, HR Wohnbauförderung
    Europaplatz 1, A-7000 Eisenstadt oder

    per E-Mail: darlehensverwaltung(at)bgld.gv.at 
     
  2. Nach Einlangen des vollständig ausgefüllten Antragsformulars erhalten Sie Ihr individuelles Angebot.
     
  3. Der errechnete Rückzahlungsbetrag ist bis spätestens 30.04.2026 zu begleichen.

Bis spätestens 30.04.2026 muss der Betrag vollständig mittels Einmalzahlung getätigt werden.

Nach Ausbezahlung wird Ihnen innerhalb von 6 Monaten unaufgefordert die Löschungserklärung übermittelt.

Mit der von uns übermittelten Löschungserklärung gehen Sie zum nächsten Bezirksgericht (Grundbuchsgericht) und beantragen dort die Löschung. Die Pauschalgebühren sind von Ihnen zu tragen.