Gebäude-Inventar laut EED III-Richtlinie ("Energieeffizienzrichtlinie")
Gemäß Artikel 6 Absatz 5 der EEE III-Richtlinie muss ein Gebäudeinventar der öffentlichen Gebäude erstellt werden. Das Inventar muss alle Gebäude erfassen, die im Eigentum einer öffentlichen Einrichtung sind oder von ihr genutzt werden. Dieses muss öffentlich verfügbar und zugänglich gemacht und mindestens alle zwei Jahre aktualisiert werden.
Das Inventar betrifft alle Gebäude welche beheizt und/oder gekühlt sind und eine Gesamtnutzfläche von mindestens 250m² aufweisen.
Folgende Mindestdaten müssen angegeben werden:
- die Gesamtnutzfläche in m²
- der gemessene jährliche Energieverbrauch für Wärme, Kühlung, Strom und Warmwasser, sofern diese Angaben vorliegen,
- der gemäß Richtlinie 2013/31/EU ausgestellte Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz jedes Gebäudes.
Gebäudeinventar der burgenländischen Gemeinden
Gebäudeinventar Land Burgenland