Aufsicht über die Gemeinden und die Gemeindeverbände, beim Burgenländischen Müllverband eingeschränkt auf die finanzielle Aufsicht
Überprüfung der Voranschläge, der Nachtragsvoranschläge und der Rechnungsabschlüsse der Gemeinden und der Gemeindeverbände
Beratung und Unterstützung der burgenländischen Gemeinden in Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung
Vor-Ort-Prüfung der Gebarung der burgenländischen Gemeinden einschließlich der wirtschaftlichen Unternehmungen
Ausübung des Auskunfts- und Einsichtsrechtes in den burgenländischen Gemeinden
Ergreifung von aufsichtsbehördlichen Maßnahmen (wie zum Beispiel die Aufhebung gesetzwidriger Verordnungen und Bescheide bzw. die Aufhebung und Nichtigerklärung von Beschlüssen der Gemeindeorgane)