Gesamtes Bundesgebiet als „Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest Risiko“ ausgewiesen

Mit 04.04.2026 wird das gesamte Bundesgebiet mit der Kundmachung zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes als „Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest Risiko“ ausgewiesen.

Hier gelten verschärfte Biosicherheitsmaßnahmen.

Dies hat zur Folge, dass im gesamten Bundesgebiet dafür Sorge zu tragen ist, dass, 

  • Enten und Gänse so von anderen Vögeln getrennt zu halten sind, dass ein direkter und indirekter Kontakt ausgeschlossen ist und 
  • entweder das Geflügel durch Netze, Dächer, horizontal angebrachte Gewebe oder andere geeignete Mittel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist oder 
  • die Fütterung und Tränkung der Tiere nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgt, der das Zufliegen von Wildvögeln erschwert und verhindert, dass Wildvögel mit Futter oder Wasser, das für Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel bestimmt ist, in Berührung kommt und die Ausläufe gegenüber Oberflächengewässern, an denen sich wild lebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchssicher abgezäunt sind 
  • die Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem wild lebende Vögel Zugang haben, erfolgen
  • die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen 
  • Besondere Meldepflichten:
    • Abfall der Futter- und Wasseraufnahme von mehr als 20 %
    •  Abfall der Eierproduktion um mehr als 5 % für mehr als 2 Tage 
    •  Mortalitätsrate höher als 3 % in einer Woche. 

Ziel ist es, die österreichischen Geflügelhaltungen vor Ausbruchsszenarien, wie sie aus anderen europäischen Staaten berichtet werden, zu schützen. Es wird dringend ersucht, die Biosicherheitsmaßnahmen strengstens einzuhalten, um die heimischen Bestände zu schützen.

Weitere Informationen zur Geflügelpest finden Sie 

auf der Internetseite der AGES unter https://www.ages.at/mensch/krankheit/krankheitserreger-von-a-bis-z/vogelgrippe 

sowie auf der Internetseite der Kommunikationsplattform Verbrauchergesundheit unter https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/tierkrankheiten/AI.html#Aktuelles-zur-Avi%C3%A4ren-Influenza-(AI
 

Was ist die Aviäre Influenza?

Die Aviäre Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe) ist eine akute, hochansteckende, fieberhaft verlaufende Viruserkrankung der Vögel. Hochempfänglich für das Virus sind Hühner, Puten und zahlreiche wildlebende Vogelarten. Enten, Gänse und Tauben erkranken entweder kaum oder zeigen keine Symptome, sind aber für die Erregerverbreitung von Bedeutung.

Seit 2022 werden die meisten Ausbrüche bei Geflügel, in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln und Wildvögeln in Österreich und Europa durch den Subtyp H5N1 verursacht. Weder in Österreich noch in Europa sind Erkrankungen nach Infektionen mit H5N1 beim Menschen nachgewiesen worden. Nähere Informationen zur Krankheit sowie Ergebnisse des Monitorings finden Sie auf der Seite der AGES.

Symptome bei Geflügel

Geflügelhalter sollten bei folgenden Symptomen an die Aviäre Influenza denken:

  • Massenerkrankung
  • Hohe Sterblichkeit bei Hühnervögeln
  • Schwere respiratorische Symptome (Atemnot)
  • Grünlich wässriger Durchfall
  • Blutungen an Innenorganen, Kammspitzen und Ständern
  • Ödeme (Anschwellung) im Kopfbereich
  • Ausgeprägter Rückgang der Legeleistung
  • Deutlich reduzierte Wasser- und Futteraufnahme
  • Mattigkeit
  • Fieber

Um bei diesen Symptomen Geflügelpest ausschließen zu können, ist die lokal zuständige Veterinärbehörde zu informieren. 

Präventionsmaßnahmen

  • Österreichweite Meldepflicht von tot aufgefundenen Wasser- und Greifvögeln bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde mit anschließender Untersuchung auf den Erreger der Geflügelpest
  • Anzeigepflicht von Verdachtsfällen bei Geflügel. Jeder Verdacht muss der Amtstierärztin oder dem Amtstierarzt gemeldet werden. 
  • Aktives Überwachungsprogramm beim Geflügel zur Früherkennung allfälliger Ausbrüche
  • Definition von Risikogebieten und Vorgabe von Biosicherheitsmaßnahmen auf Betrieben