Geflügelpest: Stallpflicht in Teilen des Burgenlandes ab 20.11.2025

Bezirk Neusiedl sowie Teile der Bezirke Eisenstadt-Umgebung und Oberpullendorf werden „Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko“

1. „Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko“

Um nach dem Auftreten der Geflügelpest in einer Kleinhaltung im Bezirk Neusiedl am See sowie auch in anderen Teilen Österreichs eine weitere Verbreitung des Geflügelpest-Erregers HPAI H5N1 einzudämmen, wurden Teile Österreichs per Kundmachung des Gesundheitsministeriums mit Donnerstag, dem 20. November 2025, 0.00 Uhr, als „Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko“ eingestuft. 

Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko Österreich

In diesem Risikogebiet gilt für geflügelhaltende Betriebe und Privatpersonen mit mehr als 50 Tieren die Pflicht zur Stallhaltung.

Im Burgenland betrifft die Stallpflicht folgende Gemeindegebiete:

  • den gesamten Bezirk Neusiedl am See
  • im Bezirk Eisenstadt-Umgebung die Gemeinden Breitenbrunn, Purbach, Donnerskirchen, Oggau, Mörbisch, Leithaprodersdorf, Wimpassing, Neufeld und Hornstein
  • im Bezirk Oberpullendorf die Gemeinden Markt St. Martin, Kaisersdorf, Neutal, Draßmarkt, Stoob, Steinberg-Dörfl, Unterfrauenhaid und Weingraben

In diesen Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko sind Geflügel oder andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel dauerhaft in Stallungen oder in geschlossenen Haltungsvorrichtungen zu halten, die zumindest oben abgedeckt sind. Der Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot ist bestmöglich zu vermeiden.

Kleinen Betrieben und Hobbyhaltungen wird zum Schutz der Tiere vor Ansteckung dringend empfohlen, diese dauerhaft in geschlossenen Vorrichtungen zu halten. Sollte dies aus baulichen Gründen nicht möglich sein, sind in Betrieben unter 50 Tieren zumindest die Biosicherheitsmaßnahmen der Gebiete mit erhöhtem Risiko einzuhalten.

Wichtig ist, das Geflügel in Geflügelhaltungsbetrieben und die Vögel in Privathaltungen vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen, die die Krankheit übertragen.

2. „Gebiete mit erhöhtem Risiko“

Alle Gebiete des Landes, die nicht als „Gebiet mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko“ eingestuft wurden, gelten nach wie vor als „Gebiete mit erhöhtem Risiko“. Hier gelten verschärfte Biosicherheitsmaßnahmen:

  • Strikte Trennung von Enten und Gänsen von anderen Geflügelarten
  • Schutz vor Kontakt mit Wildvögeln, z. B. durch Netze oder Überdachungen
  • Fütterung und Tränkung nur im Stall oder unter einem Unterstand
  • Keine Verwendung von Oberflächenwasser, das für Wildvögel zugänglich ist
  • Gründliche Reinigung und Desinfektion von Geräten, Ladeplätzen und Transportmitteln

HPAI-Ausbruch in einer Kleinhaltung im Bezirk Neusiedl

Bei dem Geflügelpest-Fall in der Kleinhaltung in Neusiedl handelt sich um den ersten bestätigten Nachweis des Geflügelpest-Erregers HPAI H5N1in einer österreichischen Kleinhaltung in der aktuellen HPAI-Saison 2025. Der betroffene Tierbestand umfasste rund 170 Tiere, darunter Hühner, Enten, Gänse, Puten sowie Zier- und Hobbyvögel. Nach dem Fund mehrerer verendeter Tiere wurde die Kleinhaltung umgehend gesperrt. Die noch nicht verstorbenen Tiere wurden tierschutzgerecht gekeult. 

Rund um die betroffene Kleinhaltung wurden eine Schutzzone mit einem Radius von 3 Kilometern sowie eine Überwachungszone von 10 Kilometern eingerichtet. 

3. Stallpflicht für alle Vogelhaltungen in Schutz- und Überwachungszone (siehe Karte)

Grafik Schutz- und Überwachungszonen

ACHTUNG: Während in den Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko die Stallpflicht nur für geflügelhaltende Betriebe und Privatpersonen mit mehr als 50 Tieren gilt, sind ALLE Vogelhaltungen innerhalb der Schutz- und Überwachungszone rund um die vom ersten Ausbruch der Aviären Influenza betroffene Kleinhaltung im Bezirk Neusiedl zur Stallhaltung verpflichtet.

In der Schutzzone werden einem Umkreis von drei Kilometern um den betroffenen Betrieb alle geflügelhaltenden Betriebe klinisch untersucht und bei Anzeigen auf eine HPAI-infektion gegebenenfalls beprobt. In der Überwachungszone werden stichprobenartige Kontrollen der Biosicherheitsmaßnahmen durchgeführt.

Es gelten:

  • Stallpflicht für Tiere gelisteter Arten
  • Meldepflicht bei Auffälligkeiten in Gesundheit, Legeleistung, Futter- oder Wasseraufnahme
  • Pflicht zur Desinfektion von Fahrzeugen beim Verlassen des Betriebs
  • Dokumentation betriebsfremder Personen mit Zugang zu Tierbereichen
  • Reduktion der Kontaktpersonen auf das notwendige Maß
  • Verbringungsverbot für Tiere, Bruteier, Fleisch, Nebenprodukte und Eier zum menschlichen Verzehr

Veranstaltungen wie Tiermärkte oder Ausstellungen sind untersagt. Ausnahmen sind nur mit behördlicher Einzelgenehmigung möglich. 

Für Produkte, die mindestens 21 Tage vor dem Ausbruch hergestellt wurden oder risikomindernd behandelt wurden, gelten gesonderte Regelungen.

 

Schutzzone

Überwachungszone

Gebiet mit stark erhöhtem Risiko

Gebiet mit erhöhtem Risiko

3 km um den Ausbruch10 km um den AusbruchZahlreiche Gemeinden - siehe KarteRestliches BundesgebietRestliches Bundesgebiet
Stallpflicht für Geflügel unabhängig von der Bestandsgröße - auch bei weniger als 50 TierenStallpflicht für Geflügel unabhängig von der Bestandsgröße - auch bei weniger als 50 TierenStallpflicht für Geflügel       Ausnahmen bei weniger als 50 Tieren unter bestimmten Voraussetzungen möglichKeine Stallpflicht aber Schutz vor Kontakt mit Wildvögeln

 

Weitere Informationen zur Geflügelpest finden Sie 

auf der Internetseite der AGES unter https://www.ages.at/mensch/krankheit/krankheitserreger-von-a-bis-z/vogelgrippe 

sowie auf der Internetseite der Kommunikationsplattform Verbrauchergesundheit unter https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/tierkrankheiten/AI.html#Aktuelles-zur-Avi%C3%A4ren-Influenza-(AI
 

Was ist die Aviäre Influenza?

Die Aviäre Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe) ist eine akute, hochansteckende, fieberhaft verlaufende Viruserkrankung der Vögel. Hochempfänglich für das Virus sind Hühner, Puten und zahlreiche wildlebende Vogelarten. Enten, Gänse und Tauben erkranken entweder kaum oder zeigen keine Symptome, sind aber für die Erregerverbreitung von Bedeutung.

Seit 2022 werden die meisten Ausbrüche bei Geflügel, in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln und Wildvögeln in Österreich und Europa durch den Subtyp H5N1 verursacht. Weder in Österreich noch in Europa sind Erkrankungen nach Infektionen mit H5N1 beim Menschen nachgewiesen worden. Nähere Informationen zur Krankheit sowie Ergebnisse des Monitorings finden Sie auf der Seite der AGES.

Symptome bei Geflügel

Geflügelhalter sollten bei folgenden Symptomen an die Aviäre Influenza denken:

  • Massenerkrankung
  • Hohe Sterblichkeit bei Hühnervögeln
  • Schwere respiratorische Symptome (Atemnot)
  • Grünlich wässriger Durchfall
  • Blutungen an Innenorganen, Kammspitzen und Ständern
  • Ödeme (Anschwellung) im Kopfbereich
  • Ausgeprägter Rückgang der Legeleistung
  • Deutlich reduzierte Wasser- und Futteraufnahme
  • Mattigkeit
  • Fieber

Um bei diesen Symptomen Geflügelpest ausschließen zu können, ist die lokal zuständige Veterinärbehörde zu informieren. 

Präventionsmaßnahmen

  • Österreichweite Meldepflicht von tot aufgefundenen Wasser- und Greifvögeln bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde mit anschließender Untersuchung auf den Erreger der Geflügelpest
  • Anzeigepflicht von Verdachtsfällen bei Geflügel. Jeder Verdacht muss der Amtstierärztin oder dem Amtstierarzt gemeldet werden. 
  • Aktives Überwachungsprogramm beim Geflügel zur Früherkennung allfälliger Ausbrüche
  • Definition von Risikogebieten und Vorgabe von Biosicherheitsmaßnahmen auf Betrieben