Kundmachung zur Aufhebung der Kundmachung zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes
Mit der Kundmachung zur Aufhebung der Kundmachung zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes (AVN 2026/15) gültig ab 09.06.2026, veröffentlicht in den AVN, nach § 2 Abs. 1 Z 6 der Vogelgesundheitsverordnung (BGBl. II Nr. 303/2024), sind alle Risikogebiete aufgehoben. Derzeit sind im gesamten österreichischen Bundesgebiet keine Risikogebiete kundgemacht.
Weitere Informationen zur Geflügelpest finden Sie
auf der Internetseite der AGES unter https://www.ages.at/mensch/krankheit/krankheitserreger-von-a-bis-z/vogelgrippe
sowie auf der Internetseite der Kommunikationsplattform Verbrauchergesundheit unter https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/tierkrankheiten/AI.html#Aktuelles-zur-Avi%C3%A4ren-Influenza-(AI)
Was ist die Aviäre Influenza?
Die Aviäre Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe) ist eine akute, hochansteckende, fieberhaft verlaufende Viruserkrankung der Vögel. Hochempfänglich für das Virus sind Hühner, Puten und zahlreiche wildlebende Vogelarten. Enten, Gänse und Tauben erkranken entweder kaum oder zeigen keine Symptome, sind aber für die Erregerverbreitung von Bedeutung.
Seit 2022 werden die meisten Ausbrüche bei Geflügel, in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln und Wildvögeln in Österreich und Europa durch den Subtyp H5N1 verursacht. Weder in Österreich noch in Europa sind Erkrankungen nach Infektionen mit H5N1 beim Menschen nachgewiesen worden. Nähere Informationen zur Krankheit sowie Ergebnisse des Monitorings finden Sie auf der Seite der AGES.
Symptome bei Geflügel
Geflügelhalter sollten bei folgenden Symptomen an die Aviäre Influenza denken:
- Massenerkrankung
- Hohe Sterblichkeit bei Hühnervögeln
- Schwere respiratorische Symptome (Atemnot)
- Grünlich wässriger Durchfall
- Blutungen an Innenorganen, Kammspitzen und Ständern
- Ödeme (Anschwellung) im Kopfbereich
- Ausgeprägter Rückgang der Legeleistung
- Deutlich reduzierte Wasser- und Futteraufnahme
- Mattigkeit
- Fieber
Um bei diesen Symptomen Geflügelpest ausschließen zu können, ist die lokal zuständige Veterinärbehörde zu informieren.
Präventionsmaßnahmen
- Österreichweite Meldepflicht von tot aufgefundenen Wasser- und Greifvögeln bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde mit anschließender Untersuchung auf den Erreger der Geflügelpest
- Anzeigepflicht von Verdachtsfällen bei Geflügel. Jeder Verdacht muss der Amtstierärztin oder dem Amtstierarzt gemeldet werden.
- Aktives Überwachungsprogramm beim Geflügel zur Früherkennung allfälliger Ausbrüche
- Definition von Risikogebieten und Vorgabe von Biosicherheitsmaßnahmen auf Betrieben
Informationen für Hobby- und Kleinhaltungen
Hier finden Sie ein Merkblatt mit weiteren Informationen zum Download
Aviäre Influenza - Verstehen, Erkennen, Vermeiden | Informationen für Hobbyhalter:innen | AGES
