Geflügelpest - gesamtes Bundesgebiet wird mit 3. November 2025 zum „Gebiet mit erhöhtem Geflügelpestrisiko“ erklärt
Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat durch Kundmachung in den Amtlichen Verbraucher- und Veterinärnachrichten das gesamte Bundesgebiet als Gebiet mit erhöhtem Risiko im Sinne des § 8 Abs. 3 VGV mit Montag, dem 3. November 2025 ausgewiesen.
Dies hat zur Folge, dass
- Enten und Gänse so von anderen Vögeln getrennt zu halten sind, dass ein direkter und indirekter Kontakt ausgeschlossen ist und
- entweder
- das Geflügel durch Netze, Dächer, horizontal angebrachte Gewebe oder andere geeignete Mittel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist oder
- die Fütterung und Tränkung der Tiere nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgt, der das Zufliegen von Wildvögeln erschwert und verhindert, dass Wildvögel mit Futter oder Wasser, das für Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel bestimmt ist, in Berührung kommt und die Ausläufe gegenüber Oberflächengewässern, an denen sich wild lebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchssicher abgezäunt sind
- die Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem wild lebende Vögel Zugang haben, erfolgen.
- Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften haben mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen
- Besondere Meldepflichten:
- Abfall der Futter- und Wasseraufnahme von mehr als 20 %
- Abfall der Eierproduktion um mehr als 5 % für mehr als 2 Tage
- Mortalitätsrate höher als 3 % in einer Woche.
Was ist die Aviäre Influenza?
Die Aviäre Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe) ist eine akute, hochansteckende, fieberhaft verlaufende Viruserkrankung der Vögel. Hochempfänglich für das Virus sind Hühner, Puten und zahlreiche wildlebende Vogelarten. Enten, Gänse und Tauben erkranken entweder kaum oder zeigen keine Symptome, sind aber für die Erregerverbreitung von Bedeutung.
Seit 2022 werden die meisten Ausbrüche bei Geflügel, in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln und Wildvögeln in Österreich und Europa durch den Subtyp H5N1 verursacht. Weder in Österreich noch in Europa sind Erkrankungen nach Infektionen mit H5N1 beim Menschen nachgewiesen worden. Nähere Informationen zur Krankheit sowie Ergebnisse des Monitorings finden Sie auf der Seite der AGES.
Symptome bei Geflügel
Geflügelhalter sollten bei folgenden Symptomen an die Aviäre Influenza denken:
- Massenerkrankung
- Hohe Sterblichkeit bei Hühnervögeln
- Schwere respiratorische Symptome (Atemnot)
- Grünlich wässriger Durchfall
- Blutungen an Innenorganen, Kammspitzen und Ständern
- Ödeme (Anschwellung) im Kopfbereich
- Ausgeprägter Rückgang der Legeleistung
- Deutlich reduzierte Wasser- und Futteraufnahme
- Mattigkeit
- Fieber
Um bei diesen Symptomen Geflügelpest ausschließen zu können, ist die lokal zuständige Veterinärbehörde zu informieren.
Präventionsmaßnahmen
- Österreichweite Meldepflicht von tot aufgefundenen Wasser- und Greifvögeln bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde mit anschließender Untersuchung auf den Erreger der Geflügelpest
- Anzeigepflicht von Verdachtsfällen bei Geflügel. Jeder Verdacht muss der Amtstierärztin oder dem Amtstierarzt gemeldet werden.
- Aktives Überwachungsprogramm beim Geflügel zur Früherkennung allfälliger Ausbrüche
- Definition von Risikogebieten und Vorgabe von Biosicherheitsmaßnahmen auf Betrieben
Informationen für Hobby- und Kleinhaltungen
Hier finden Sie ein Merkblatt mit weiteren Informationen zum Download
Aviäre Influenza - Verstehen, Erkennen, Vermeiden | Informationen für Hobbyhalter:innen | AGES
