Gewährung von Förderungen für Tierschutzmaßnahmen (Tierschutzförderungsrichtlinie)
Das Land Burgenland gewährt im Rahmen der im Voranschlag zur Verfügung stehenden Mittel Förderungen für Tierschutzmaßnahmen an Förderungswerber und Förderungswerberinnen, als auch an juristische Personen, die ihren Hauptwohnsitz und Tätigkeitsbereich im Burgenland haben.
Förderzweck ist die Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements im Bereich des karitativen Tierschutzes, die Unterstützung von Maßnahmen, die das Verständnis der Öffentlichkeit und insbesondere der Jugend für den Tierschutz wecken und vertiefen und die Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung der Haltungsbedingungen von Tieren.
Für die Gewährung von Förderungen ist ein schriftliches Ansuchen einzubringen, im Falle von Vereinen ist ein Vereinsregisterauszug, Gesellschaften haben einen Firmenbuchauszug beizulegen. Das schriftliche Ansuchen mittels beigefügtem Formular ist beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 10 – Veterinärdirektion und Tierschutz, Europaplatz 1, A – 7000 Eisenstadt oder per Mail an post.a10-veterinaer(at)bgld.gv.at einzubringen.
Antragsformular Tierschutzmaßnahmen Tierschutzförderrichtlinie
