FAQs zum Wärmepreisdeckel
WICHTIG:
Der Wärmepreisdeckel kann bis Ende des Jahres 2023 beantragt werden – es ist daher ausreichend Zeit vorgesehen, um die notwendigen Unterlagen zu sammeln und die Antragstellung durchzuführen!
Für die Berechnung der Förderungen müssen Sie Unterlagen über das Jahreseinkommen Ihres Haushalts und die laufenden Heizkosten vorlegen. Sinnvoll ist daher eine Beantragung erst dann, wenn Sie über diese Unterlagen verfügen.
Eine Beantragung ist per Online-Antrag (siehe rotes Feld unten) oder über Ihre Wohnsitzgemeinde möglich.
Grundsätzliches zum Wärmepreisdeckel
Der Wärmepreis-Deckel ist eine Förderung des Landes für Privathaushalte. Die Förderung soll Haushalten mit kleinen und mittleren Einkommen helfen, die enorm gestiegenen Heizkosten zu bewältigen. Bei der Berechnung der Förderhöhe des Wärmepreis-Deckels werden die Netto-Haushaltseinkommen und die Wärmekosten (Heizkosten) des Haushalts berücksichtigt.
Das Burgenland kann sich von der international dramatischen Entwicklung der Energiepreise aufgrund des Ukraine-Krieges nicht abkoppeln. Die Burgenland Energie hat durch Verzicht auf eine Preiserhöhung im laufenden Jahr 2022 den KundInnen im Schnitt über 600 Euro erspart und mit dem Klima- und Sozialfonds den höchsten Teuerungsausgleich aller Bundesländer initiiert.
Mit Jahreswechsel muss die Burgenland Energie die Preise dennoch anpassen – im Strompreissegment kommt es dank Preisrabatten der Burgenland Energie und Strompreisbremse zu einer moderaten Erhöhung, im Wärmesektor schlägt die teilweise extreme Marktsituation stärker durch. Hier werden wir seitens des Landes Burgenland mit Einführung des Wärmepreis-Deckels entgegensteuern: Bis zu 40 Mio. Euro nimmt das Land in die Hand, um die burgenländischen Haushalte mit einem sozial gestaffelten Wärmepreis-Deckel zu unterstützen.
Das Land wird im Rahmen des Sozial- und Klimafonds bis zu 40 Millionen Euro in die Hand nehmen, um die burgenländischen Haushalte bestmöglich zu unterstützen. Das ist eine immense finanzielle Kraftanstrengung, die das Land jedoch als besonders wichtig erachtet.
Die Förderung muss beim Amt der Burgenländischen Landesregierung beantragt werden. Eine Antragsstellung ist ab 2.1.2023 über folgendes Online-Formular oder bei Ihrer Wohnsitzgemeinde bis Ende des Jahres 2023 möglich. Die Auszahlung erfolgt ebenfalls ab Jahresbeginn 2023. Der Wärmepreis-Deckel richtet sich an alle burgenländischen Haushalte mit einem maximalen Jahres-Netto-Haushaltseinkommen von 63.000 Euro.
WICHTIG: Er gilt für alle Energieanbieter und alle Heizarten. Für die Berechnung der Förderung müssen Sie Unterlagen über das Jahreseinkommen Ihres Haushalts und die laufenden Heizkosten 2023 (bzw. die neue Vorschreibung Ihres Energieversorgers oder Vermieters) vorlegen. Sinnvoll ist daher eine Beantragung erst dann, wenn Sie über diese Unterlagen verfügen.
Die Höhe des Wärmepreis-Deckels wird von der Höhe des Haushaltseinkommens (bis maximal 63.000 Euro) und der Höhe der Wärmekosten (Heizkosten) abhängig sein. Die Förderhöhe kann maximal 2.000 Euro betragen.
Für die Förderung entscheidend ist die Höhe des Jahres-Netto-Haushaltseinkommens. Konkret werden die Wärmekosten so gedeckelt, dass sie einen gewissen Prozentsatz des jeweiligen Jahres-Nettoeinkommens eines Haushalts nicht übersteigen dürfen:
- Heizkostenzuschussbezieher: 3 Prozent (= Heizkostenzuschuss),
- bis 33.000 Euro: 4 Prozent
- bis 43.000 Euro: 5 Prozent
- bis 63.000 Euro: 6 Prozent
Es wird von 90 Prozent der Heizkosten ausgegangen, um einen Anreiz zum Energiesparen zu setzen.
Die Förderhöhe kann maximal 2.000 Euro betragen.
Nein, die Förderung gilt für alle Energieanbieter und alle Heizarten.
In den unteren Einkommensbereichen wird ein großer Teil der Mehrkosten für Wärme getragen, die Maßnahme wird aber bis in den Mittelstand hinein deutlich entlasten. Damit reagiert das Land auf eine besondere Krisensituation, die weder das Land noch die Burgenland Energie noch die Bevölkerung zu verantworten hat.
Weitere Informationen erhalten Sie über unsere Infohotline: +43 57/600-DW 1060
(von Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr – 16 Uhr und am Freitag von 8:00 Uhr – 12 Uhr).
Anfragen können auch per Mail an post.a9-skf(at)bgld.gv.at gerichtet werden.
Voraussetzungen
Die Ausbezahlung des Wärmepreisdeckels ist an mehrere Kriterien gebunden:
- Das Jahresnettoeinkommens Ihres Haushalts darf 63.000 Euro nicht übersteigen.
- Es wird – je nach Haushaltseinkommen - eine Zumutbarkeitsgrenze festgelegt. Wenn Ihre Heizkosten diese Zumutbarkeitsgrenze überschreiten, werden diese Kosten gefördert. Je nach Haushaltseinkommen gelten folgende Wert:
- Für Heizkostenzuschussbezieher: 3 Prozent des Jahresnettoeinkommens (= Heizkostenzuschuss)
- bis 33.000 Euro: 4 Prozent des Jahresnettoeinkommens des Haushalts
- bis 43.000 Euro: 5 Prozent des Jahresnettoeinkommens des Haushalts
- bis 63.000 Euro: 6 Prozent des Jahresnettoeinkommens des Haushalts
WICHTIG: Bei der Darstellung der Heizkosten wird von 90 Prozent der Heizkosten ausgegangen, um einen Anreiz zum Energiesparen zu setzen.
Förderungen aus dem Sozial- und Klimafonds werden an die Bereitschaft der Betroffenen gekoppelt sein, im eigenen Wohnbereich Maßnahmen zur höheren Energieeffizienz und zum Umstieg auf erneuerbare Energie zu setzen.
Nein, 2023 noch nicht. Wenn Sie mit fossilen Energieformen (Öl, Gas) heizen, erhalten Sie die Förderung 2023 allerdings nur dann, wenn Sie sich bereit erklären, eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen. Liegt diese Bereitschaft vor, erhalten Sie 2023 die Förderung. In der Energieberatung, die im Laufe des Jahres durchgeführt werden sollte, wird festgestellt, welche Maßnahmen in Ihrem Haus zu treffen und zumutbar wären, um aus fossilen Brennstoffen auszusteigen (Sanierung, Dämmung, Wechsel auf Wärmepumpe etc). Wenn die Maßnahmen zumutbar sind, werden weitere Förderungen in den Folgejahren von der Umsetzung abhängig gemacht werden.
Antragstellung und notwendige Unterlagen
Bis Ende des Jahres 2023 können Förderanträge online gestellt werden. WICHTIG: Für die Berechnung der Förderungen müssen Sie Unterlagen über das Jahreseinkommen Ihres Haushalts und die laufenden Heizkosten vorlegen. Sinnvoll ist daher eine Beantragung erst dann, wenn Sie über diese Unterlagen verfügen.
Eine Beantragung über Ihre Gemeinde wird aus technischen Gründen erst in den nächsten Wochen möglich sein.
Es werden Nachweise für das Netto-Jahreseinkommen des Haushalts und für die Heizkosten benötigt. Ohne diese kann die Förderung nicht berechnet werden.
Netto-Jahreseinkommen des Haushalts
Dazu müssen die Einkommen aller Personen im Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldeten zusammengezählt werden. Bezieht eine Person mehrere Einkünfte (zB Pension und Witwenpension) so sind diese zu berücksichtigen.
Es wird auf das Netto-Jahreshaushaltseinkommen des Jahres 2022 abgestellt, da 2022 vorbei ist und sich ein Gesamtbetrag gut feststellen lässt.
Insbesondere folgende Unterlagen eignen sich zum Nachweis des Jahreseinkommens:
- Jahreslohnzettel des Jahres 2022 (L 16)
- letzter erlassener Einkommensteuerbescheid (alle Seiten)
- Mitteilungen über den Pensionsbezug, Bezugsnachweis für Arbeitslosengeld, Krankengeld, Kinderbetreuungsgeld und anderer Leistungen
Heizkosten des Haushalts:
Sie müssen die Heizkosten ihres Haushalts für das Jahr 2023 angeben und nachweisen. Dabei können nur Kosten berücksichtigt werden, die im Jahr 2023 den Haushalt belasten oder belasten werden.
Haben sie mit einem Energieunternehmen einen Bezugsvertrag (Strom, Gas, Fernwärme), so können die für 2023 vorgeschriebenen Heizkosten angegeben werden. Diese werden gegebenenfalls auf das Bezugsjahr 2023 aufgerechnet.
Folgende Unterlagen über ihre Heizkosten für 2023 eignen sich zum Nachweis:
- Rechnungen über die Lieferung von Heizstoffen
- bei Energiebezugsverträgen die Mitteilung über Vorschreibungen für das Jahr 2023
- bei Mietverhältnissen (u.a. Genossenschaftswohnungen, Mietshaus) die Betriebskostenvorschreibungen, in denen die Heizkosten ersichtlich sind
- Unterlagen zum bisherigen Jahresverbrauch des Haushalts
Sie müssen zuwarten, bis diese Unterlagen vorliegen. Anträge ohne die erforderlichen Unterlagen (Netto-Jahreseinkommen 2022, Heizkosten (Vorschreibungen) 2023 können nicht bearbeitet werden, weil ja die Voraussetzungen nicht geprüft werden können.
Um-/Ausstieg auf nachhaltiges Heizen
Das Land wird ab 2023 über den Verein „Energieberatung Burgenland“ eine Beratung für Haushalte, Unternehmen und Gemeinden gewährleisten und damit den Weg in die Energieunabhängigkeit unterstützen. Energieberater werden vor Ort bei Privaten, Betrieben und Gemeinden eine Bestandserhebung des jeweiligen Objektes vornehmen und Maßnahmen empfehlen – gleichzeitig werden sie die Gemeinden bei der Einrichtung von Energiegemeinschaften begleiten.