Musikschulförderung

Förderziel und Fördergegenstand

Die Musikschulförderung ist eine Förderung des Landes für Personen, die Obsorgepflichten für Kinder zu tragen haben. Um bei der Betreuung und Erziehung der Kinder zu unterstützen werden einkommensschwache Familien bei der Entrichtung von Musikschulbeiträgen gefördert.

Förderempfänger*innen

Kinder, die eine Einrichtung gem. Bgld. Musikschulförderungsgesetz besuchen dessen Träger das Burgenländische Musikschulwerk ist, eine Musikschule des Musikschulverbandes der Leitha-Steinfeld Gemeinden, die Musikschule Neudörfl oder die Musikschule Bruck/Leitha besuchen und ihren Hauptwohnsitz im Burgenland haben.

Fördervoraussetzungen

  • Hauptwohnsitz der*des Obsorgepflichtigen und des im gemeinsamen Haushalt lebenden Kindes im Burgenland
  • Anspruch auf Familienbeihilfe für das Kind, für welches die Förderung beantragt wird 
  • Unterrichtsplatz bzw. Anmeldung in einer Musikschule
  • keine Überschreitung des Netto-Haushaltseinkommens in Bezug auf das Stufensystem der Einkommensgrenzen

Förderhöhe und Förderart

Stufensystem der Einkommensgrenzen (netto):
 

 Stufe 1Stufe 2Stufe 3
1 Erwachsener + 1 Kind1.7701.9502.130
1 Erwachsener + 2 Kinder2.2902.5202.750
1 Erwachsener + 3 Kinder2.8103.0903.370
1 Erwachsener + 4 Kinder3.3303.6603.990
1 Erwachsener + 5 Kinder3.8404.2304.610
    
2 Erwachsene + 1 Kind2.4002.6402.880
2 Erwachsene + 2 Kinder2.9203.2103.500
2 Erwachsene + 3 Kinder3.4303.7804.120
2 Erwachsene + 4 Kinder3.9504.3504.740
2 Erwachsene + 5 Kinder4.4704.9205.370

Für jeden weiteren Erwachsenen sind 600 EUR, für jedes weitere Kind 350 EUR hinzuzurechnen

Höhe der Förderung pro Semester je Einkommensstufe:

 Höhe des Schulgeldes
Stufe 175%
Stufe 250%
Stufe 325%

Es handelt sich um einen einmaligen Zuschuss des Landes Burgenland, welcher in zwei Teilbeträgen (pro Semester) ausbezahlt wird.

Nachweise

Einkommensnachweise:

  • bei unselbständig Erwerbstätigen
    • Lohnsteuerbescheinigung oder Jahreslohnzettel für das vorangegangene Kalenderjahr (inklusive Erklärung über allfällige Einkommen im Ausland)
    • Monatslohnzettel der letzten drei Monate
  • bei selbständig Erwerbstätigen:
    • Einkommenssteuerbescheid für das letzte veranlagte Kalenderjahr
    • letzter gültiger Einheitswertbescheid bei nicht buchführungspflichtigen Land- und Forstwirt*innen
  • Nachweise sonstiger Bezüge, die als Einkommen gelten, insbesondere:
    Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Sozialunterstützung (vormals Mindestsicherung), Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld, Teilzeitbeihilfen, Pflegegeld für Pflegekinder, gerichtlich oder vertraglich festgesetzte, in Geld bezogene Unterhaltsleistungen, Witwen-, Witwer- und Waisenpensionen, Grundversorgungsleistungen
  • Versicherungsdatenauszug mitversicherter, im Haushalt lebender Familienangehöriger, wenn kein eigenes Einkommen vorhanden ist

Sonstige Nachweise:

  • Aktuelle Finanzamtsmitteilung über den Bezug der Familienbeihilfe

Alle erforderlichen Nachweise sind als Kopie bzw. Scan vorzulegen. Originalunterlagen sind nicht erforderlich. Unterlagen werden nicht retourniert.

Antragstellung

Die Antragstellung kann ab 01. Mai bis spätestens 16. August für das jeweils kommende Schuljahr gestellt werden. 

Möglichkeiten der Antragstellung: Online

Online-Antrag

Richtlinie

Kontakt
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen
Hauptreferat Sozial- und Klimafonds
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1

Sachbearbeiter*innen: 
Lea Gallos – DW: 3099
Anna Baranyai – DW: 2934
Vanessa Meidl – DW: 2747

Info-Hotline: +43 57 600 1060 (MO bis DO von 8 - 16 Uhr und FR von 8 - 12 Uhr)
E-Mail: post.a9-skf(at)bgld.gv.at