Das Burgenländische Seniorengesetz 2002 ermöglicht und regelt die verstärkte Förderung von Seniorenvereinigungen sowie von speziellen Projekten für die ältere Generation.
Das Land Burgenland fördert Seniorenvereinigungen zur Unterstützung ihrer Beratungs-, Informations- und Betreuungstätigkeit und leistet dafür einen Beitrag von 1,00 Euro pro SeniorIn und Jahr, der seit 2003 jährlich valorisiert wird (derzeit insgesamt etwa 85.000,-- Euro pro Jahr).
Bei der besonderen Seniorenförderung werden auch einzelne Maßnahmen und Projekte gefördert. Dafür stehen bei einem Beitrag von 20 Cent pro SeniorIn und Jahr derzeit jährlich etwa 17.000,-- Euro zur Verfügung.
Durch die gesetzlich verankerte Einrichtung eines Landes-Seniorenbeirates ist die Mitsprache der Seniorinnen und Senioren in sämtlichen Entscheidungsprozessen auf Landesebene gesichert. Die Aufgabe des Landes-Seniorenbeirates ist die Beratung der Landesregierung in allen Angelegenheiten, die für Seniorinnen und Senioren von Interesse sind.
Landesrat a.D. Helmut Bieler, Vorsitzender
Helmut Schuster, Protokollführer
Als Ergebnis eines Senioren-Symposions im Burgenländischen Landtag im Feber 2007 erfolgte in einem breit angelegten Diskussionsprozess die Erstellung eines „Leitbildes für die ältere Generation im Burgenland“. Im Rahmen von thematischen Arbeitskreisen wurden die aktuellen und zukünftigen Themen der Seniorenpolitik identifiziert und entsprechende Strategien, Maßnahmen und Handlungs-empfehlungen entwickelt.