Burgenländisches Mindestsicherungsgesetz (Bgld. MSG)

Das Burgenländische Mindestsicherungsgesetz bildet die gesetzliche Grundlage für die Unterstützung sozial schwacher Personen. Sie dient der verstärkten Bekämpfung und Vermeidung von Armut und sozialer Ausschließung oder anderer sozialer Notlagen sowie zur weitest gehenden Förderung einer dauerhaften Eingliederung oder Wiedereingliederung von Personen in das Erwerbsleben.

Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung umfasst:

  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts;
  • Leistungen zur Sicherung des Wohnbedarfs;
  • Leistungen zum Schutz bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung.

Der Lebensunterhalt umfasst den regelmäßig wiederkehrenden Aufwand für Nahrung, Bekleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung und Strom sowie andere persönliche Bedürfnisse.
Der Wohnbedarf umfasst den für die Gewährleistung einer angemessenen Wohnsituation erforderlichen regelmäßig wiederkehrenden Auswand für Miete, allgemeine Betriebskosten und wohnbezogene Abgaben.
Der Schutz bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung umfasst alle Sachleistungen und Vergünstigungen wie sie Bezieherinnen und Beziehern einer Ausgleichszulage aus der Pensionsversicherung bei der Burgenländischen Gebietskrankenkasse zukommen.
Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung sind subsidiär. Die Leistungen sind vom Fehlen einer ausreichenden Deckung des jeweiligen Bedarfs durch eigenes Einkommen, eigenes Vermögen oder durch Leistungen Dritter sowie von der Bereitschaft zum Einsatz der eigenen Arbeitskraft abhängig. Personen, die trotz schriftlicher Ermahnung ihre Arbeitskraft nicht in zumutbarer Weise einsetzen, können die Leistungen um bis zu 50% gekürzt werden.