Blauzungenkrankheit (BTV)

Allgemeines

Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue Disease, BTV) ist eine Viruserkrankung der Rinder, Schafe, Ziegen, Kamelartiger und wildlebender Wiederkäuer. Sie zählt laut AHL zu den meldepflichtigen Tierseuchen und es sind zahlreiche verschiedene Serotypen bekannt. Als empfänglichste Tierart gilt das Schaf. Für den Menschen besteht keine Infektionsgefahr.

Derzeit gibt es in Österreich Ausbrüche von BTV-3, BTV-4 und BTV-8. Die Inkubationszeit beträgt 4-8 Tage. Die Übertragung des Erregers erfolgt durch Gnitzen (beißend-saugende Insekten). Das klinische Krankheitsbild kann an die Maul- und Klauenseuche erinnern (z.B. Fieber, Schleimhautrötungen/-entzündungen, Lahmheit). Meist erkranken Schafe schwerer als Rinder. Bei Rindern und bei Ziegen kommen häufig auch symptomlose Verläufe vor. Bei erkrankten Rindern kommt es häufig zu einem deutlichen Milchleistungsrückgang, der sehr lange andauern kann. Es gibt keine spezifische Therapie. Um die Übertragung der Krankheit durch Gnitzen zu verhindern, können insektenabwehrende Mittel genutzt werden bzw. wird empfohlen, die Tiere vor allem morgens und abends so unterzubringen, dass sie vor Gnitzen geschützt sind.

Nähre Informationen zur Blauzungenkrankheit sind unter folgenden Links abrufbar: Blauzungenkrankheit, Bluetongue - AGES, Blauzungenkrankheit - KVG
 

Impfung

Eine Impfung mit inaktivierten BTV-Impfstoffen stellt in der gegenwärtigen Situation die wirksamste Maßnahme dar, um Tiere vor Krankheit und Tod zu schützen. 

Die BTV Impfung ist freiwillig, wird aus veterinärfachlicher Sicht für Rinder und Schafe dringend empfohlen, weil damit die Viruslast im Tier und die Schwere des Krankheitsverlaufes reduziert werden. Einen vollständigen Impfschutz bietet sie jedoch nicht. Nach Umwidmung durch den Tierarzt/die Tierärztin wäre die Impfung von anderen empfänglichen Arten, wie Ziegen, Neuweltkameliden und Farmwild möglich.

Das Land Burgenland fördert den Schutz gegen die Blauzungenerkrankung (BTV) durch Impfung

Um Tierleid zu verhindern und Kosten zur Behandlung von erkrankten Tieren möglichst gering zu halten, wird Haltern von empfänglichen Tieren daher dringend empfohlen, ihren Tierbestand mit einer Impfung zu schützen.

Die Förderung beläuft sich auf 3 Euro/Impfdosis. 

Die Voraussetzungen für die Gewährung der Beihilfe sind:

  • Anwendung eines zugelassenen BTV – Impfstoffs 
  • Einhaltung aller tierseuchenrechtlichen Bestimmungen
  • Impfungen werden ab dem 15.09.2025 gefördert
  • Eintragung der Impfung im VIS durch die Behörde nach Übermittlung der Impflisten durch den Tierarzt/die Tierärztin (Cross-Check der Impflisten zu den Angaben im Antragsformular)
  • Die Abrechnung der Beihilfe mit dem Tierhalter erfolgt erst durch fristgerechte (Einlangen bei der Behörde spätestens 12.12.2025) Übermittlung des vollständig ausgefüllten Antrages zur Beihilfe an den Impfstoffkosten für die Bekämpfung der BTV mit Unterschrift zusammen mit der Tierarztrechnung und einem Zahlungsnachweis

Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Voraussetzungen, kann die Beihilfe vom Land untersagt werden, bereits gezahlte Leistungen für die Impfung können zurückgefordert werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Kosten für die Impfdurchführung, den VIS-Eintrag oder evtl. auftretende Impfschäden weder entschädigungs- noch beihilfefähig sind. Auf die Gewährung der Beihilfe besteht kein Rechtsanspruch, die Auszahlung erfolgt in Reihenfolge der einlangenden Antragsformulare im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel.