Förderung von nachhaltigen Technologien zur Ökoenergieerzeugung sowie zur Steigerung der Energieeffizienz
Ziel der Förderung ist es, im Interesse der Energieeffizienz und des Klima- und Umweltschutzes durch besondere Anreize wirksame Schwerpunkte im Hinblick auf die Einsparung von Energie und sonstigen elementaren Ressourcen, eine möglichst effiziente Anwendung von Energie sowie den verstärkten Einsatz von alternativen Energieträgern im Bereich des Wohnbereiches zu setzen.
Gefördert wird ausschließlich der Tausch eines mindestens 15 Jahre alten Heizsystems (Wärmepumpe, Holzheizung) sowie die Errichtung thermischer Solaranlagen.
Sowie Regen- oder Brunnenwassernutzungsanlagen.
Die Förderhöhe beträgt grundsätzlich 30% der anfallenden, anrechenbaren Kosten, wobei die Grund- und Höchstbeträge (=maximal mögliche Förderhöhe) entsprechend nachfolgender Tabelle begrenzt sind.
Diese vom Land Burgenland gewährte Förderung stellt einen nichtrückzahlbaren Zuschuss dar.
| Maßnahme | Grundbetrag bis zu (€) |
|---|---|
| Thermische Solaranlage für Warmwasserbereitung | 500 |
| Heizungswärmepumpen (Erd- oder Wasserwärmepumpe) | 1.200 |
| Heizungswärmepumpen (Luftwärmepumpen) | 1.000 |
| Thermische Solaranlage für Heizungsunterstützung | 800 |
| Hauszentralheizung über Biomasse | 1.200 |
| Fernwärmeanschlüsse | 800 |
| Regen- oder Brunnenwassernutzungsanlagen | 1.000 |
Die Förderungsansuchen können bis längstens 6 Monate ab Rechnungsdatum eingebracht werden. Bei Vorhaben, die erst mit der Erteilung der Benützungsfreigabe oder der Inbetriebnahme durch das ausführende Unternehmen als abgeschlossen gelten, gilt die 6-Monatsfrist ab Vorlage der Fertigstellungsanzeige bei der Baubehörde.
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