Speicheranlagen
Das Land Burgenland gewährt Förderungen für nachträglich errichtete Stromspeicheranlagen sofern keine Förderung (Steuerbefreiung) von Förderstellen des Bundes erfolgt. Die Förderung durch den Bund ist vorrangig in Anspruch zu nehmen!
Wird es unterlassen, zur Verfügung stehende Bundesförderungen zu beantragen und derartige Förderanträge zielstrebig zu verfolgen, kann keine Landesförderung nach dieser Förderrichtlinie gewährt werden.
