Sonderförderaktion Heizungstausch 2026

Mit dieser Förderung wird der Umstieg von fossilen Heizsystemen auf nachhaltige Heizsysteme unterstützt und ein weiterer Schritt zur Klimaneutralität Österreichs gesetzt.
Fördervoraussetzung ist, dass es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus oder um ein Reihenhaus im Eigentum handelt. 
Die Förderhöhe für den Tausch eines bestehenden fossilen Heizungssystems auf ein hocheffizientes alternatives Heizsystem beträgt grundsätzlich 30 % der anfallenden anrechenbaren Kosten, maximal jedoch mit einem Basisbetrag von  2.000 Euro.

Für die Errichtung einer Warmwasserwärmepumpe in Zusammenhang mit eine Hauszentralheizung über Biomasse im Zuge des Heizungstausches wird ein Bonus in der Höhe von maximal € 300,- gewährt.

Ein Sozialzuschlag wird über Antrag dann gewährt, wenn das Netto-Jahreshaushaltseinkommen aller im Haushalt lebenden volljährigen Personen € 43.000,- nicht überschritten wird. Die Überprüfung erfolgt nach Antragsstellung durch die Förderstelle. Die Höhe des Zuschlages beträgt € 500,-. 

Sind die Einkommensgrenzen zur Teilnahme an der Sonderförderaktion „Sauber heizen für Alle“ eingehalten wird ein Förderbetrag von maximal € 3.500,- gewährt, wobei keine weiteren Zuschläge und Boni mehr gewährt werden können. 

Aktionszeitraum von 01.01.2026 bis 31.12.2026

Die Förderaktion für den Heizungstausch beginnt mit 01.01.2026 und endet mit 31.12.2026 umzusetzen, wobei Förderanträge längstens bis zu 12 Monate nach Rechnungsdatum der Heizanlage, spätestens aber bis 31.01.2027 eingebracht werden können.

Richtlinie 2026

Antrag (pdf)     Antrag (word)

Infoblatt