ngsgrundlagen, durch die Bezirksverwaltungsbehörde zu entscheiden. Antrag Antragstellung gem. § 5 Abs. 2 Alterssicherung Das Land kann als Träger von Privatrechten auch diejenigen Kosten übernehmen, die
Fahrprüfung entfällt, wenn diese bereits zusammen mit der Führerscheinprüfung absolviert wurde (§ 11 Abs 4a FSG-Prüfung). Hier kann der Kandidat für die Klasse D (bzw. ab 10.09.2009 auch für die Klasse C/C1)
mindestens sieben Monaten im Burgenland Studierende*r an einer österreichische Hochschule gem. §2 Abs. 2 Erwerb einer Fahrkarte (Semesternetz-, Monats- oder Jahreskarte öffentlicher Verkehrsmittel in
ändigkeit zur Ausübung der Diensthoheit, soweit nicht andere Behörden auf Grund der gemäß Art. 14 Abs. 4 lit. a B-VG ergehenden Gesetze damit betraut sind; Kindergärten, Kinderkrippen, Tagesheimstätten
öffentlichen Pflichtschulbereich 1. Für Schulerhalter Zweckzuschüsse an Gemeinden zum Schulbau Gemäß § 45 Abs. 1 Bgld. PflSchG 1995 kann das Land den Gemeinden (Gemeindeverbänden), die gesetzliche Schulerhalter
örtlichen Raumplanung - insbesondere bei der Erarbeitung von Örtlichen Entwicklungskonzepten (§ 23 Abs. 3 Bgld. RPG 2019) Beratungen und Hilfestellungen für Gemeinden im Bereich der Raumplanung Konzeptuelle
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Verordnungen betreffend die Bekanntmachungsvorschriften (Publikationsmedienverordnungen). Nach Art. 35 Abs. 2 lit. b VO (EU) Nr. 640/2014 wird die beantragte Förderung ganz oder teilweise abgelehnt oder ganz