Ressorts & Aufgabengebiete

  • Schulwesen und äußere Organisation (Aufbau, Organisationsform, Errichtung, Auflassung, Sprengel, Klassenschülerzahlen und Unterrichtszeit) der allgemeinbildenden Pflichtschulen und der Berufsschulen;
  • Angelegenheiten der Bildung und der Bildungsdirektion;
  • Äußere Organisation der öffentlichen Schülerheime, die ausschließlich oder vorwiegend für Schüler von Pflichtschulen bestimmt sind; Dienstpostenplan der Lehrer für allgemeinbildende Pflichtschulen;
  • Erhaltung der allgemeinbildenden Pflichtschulen; Verwaltung der Landessonderschulen, der Privat-schulen des Landes sowie der angeschlossenen Schülerheime;
  • Äußere Organisation der Schülerheime der Landesberufsschulen; Dienstpostenplan der Lehrer für Berufsschulen; Verwaltung der Landesberufsschulen;
  • Angelegenheiten des Dienstrechts der Lehrer für öffentliche allgemeinbildende Pflichtschulen und für öffentliche Berufsschulen sowie die Behördenzuständigkeit zur Ausübung der Diensthoheit, soweit nicht andere Behörden auf Grund der gemäß Art. 14 Abs. 4 lit. a B-VG ergehenden Gesetze damit betraut sind;
  • Kindergärten, Kinderkrippen, Tagesheimstätten und Horte, einschließlich der fachlichen Anstellungserfordernisse sowie der Angelegenheiten des Dienst- und Besoldungsrechts der vom Land, den Gemeinden oder Gemeindeverbänden angestellten Kindergärtner, Erzieher an Horten und an Schülerheimen, die ausschließlich oder vorwiegend für Schüler von Pflichtschulen bestimmt sind;
  • Zweckzuschüsse zu den Pflichtschulbauten der Gemeinden;
  • Förderung des Volks- und Erwachsenenbildungswesens; Studienförderung mit Ausnahme für die Studierenden des Studiums aller Kunstrichtungen;
  • Joseph Haydn-Konservatorium;
  • Außerschulische Musikerziehung;
  • Fachhochschulen;
  • Kinder- und Jugendförderung; Jugendschutz;
  • Familienpolitische Angelegenheiten, insbesondere Familienberatung, Familienservice, Familienförderung sowie Angelegenheiten der Tagesmütter;
  • Angelegenheiten der Integration; Antidiskriminierung;
  • Grundversorgung laut Artikel 15a B-VG
  • Verrechnungswesen; Vermögensrechnung; Kassen- und Zahlungsdienst; Kapitalien- und Schuldenbuchführung; Vorbereitung des Landesrechnungsabschlusses; Finanzielle Aufsicht über die Verwaltung und Gebarung der Landesanstalten, unbeschadet der fachlichen Aufsicht durch die zuständigen Mitglieder der Landesregierung; Finanzielle Aufsicht über die Buchhaltung und Gebarung sämtlicher dem Amt der Landesregierung nachgeordneter Ämter; Mehrphasenbuchhaltung;
  • Mitgliedschaft und Verwaltung von Vereinen, deren Tätigkeitsfelder im Zuständigkeitsbereich der Landesrätin liegen;

Folgende Wirtschaftsbeteiligungen des Landes:

  • Stiftung Pädagogische Hochschule Burgenland
  • Fachhochschule Burgenland GmbH.