Rechtshandbuch für Land- und Forstbetriebe präsentiert

Agrarlandesrätin Verena Dunst präsentierte mit den Herausgebern das neue Rechtshandbuch für Land- und Forstbetriebe. V.l.: Mag. Reinhold Hodina, Herausgeber, LRin Verena Dunst, MMag. Desirée Schorn, M.A., Herausgeberin
Agrarlandesrätin Verena Dunst präsentierte mit den Herausgebern das neue Rechtshandbuch für Land- und Forstbetriebe. V.l.: Mag. Reinhold Hodina, Herausgeber, LRin Verena Dunst, MMag. Desirée Schorn, M.A., Herausgeberin

Ratgeber beantwortet in verständlicher Sprache Fragen in rechtlichen Belangen für Land- und Forstwirte *** Agrarlandesrätin Verena Dunst präsentierte heute, Mittwoch, gemeinsam mit den beiden Herausgebern das neue Rechtshandbuch für Land- und Forstbetriebe. Das Handbuch gibt Antworten auf viele rechtliche Fragen, die sich für Land- und Forstwirte, aber auch für Grundbesitzer ohne eigenen Betrieb in der Praxis ergeben.

Der auch für Laien leicht lesbare Ratgeber wird auf den Bezirksstellen der Landwirtschaftskammer und den Bezirkshauptmannschaften aufliegen und ist unter dem Link www.lindeverlag.at/buch/rechtshandbuch-fuer-land-und-forstbetriebe-17850 auch käuflich zu erwerben.

„In der modernen Welt ist jeder Land- und Forstwirt auch Unternehmer und als solcher mit einer Vielzahl an Vorschriften konfrontiert, derer er sich nicht immer bewusst ist“, erklärte Dunst. „Unwissenheit schützt jedoch nicht vor Strafe. Das vorliegende Handbuch beschreibt Rechte und Pflichten eines Betriebsführers und gibt konkrete Antworten auf wichtige Fragen, die sich für einen Unternehmer tagtäglich ergeben, so, dass sie auch für Nichtjuristen verständlich sind“.

Welche Rechtsform wähle ich für meinen Betrieb, welche Verträge gibt es, wann kann ich schadenersatzpflichtig werden und welche Möglichkeiten gibt es bei finanziellen Engpässen, was passiert bei Krankheit, Mutterschaft, Unfall, oder wie kann ich meinen Betrieb übergeben, erben oder vererben und wie setze ich mein Recht am besten durch? Ob Direktvermarktung von landwirtschaftlichen Produkten, Verpachtung nicht genutzter Grundstücke oder Einstellung von Erntehelfern – in den unterschiedlichsten Bereichen gilt es, Rechtsvorschriften einzuhalten, aber auch zu achten, Betrieben zustehende Ansprüche nicht zu verlieren. 

Ca. 10.000 landwirtschaftliche Betriebe gibt es im Burgenland, rund die Hälfte im Haupterwerb. Rechtsfragen wie diese neben überbordender Bürokratie überfordern Betriebsführer mitunter. „Ein Betrieb kann aber nur dann überleben, wenn er nicht nur gut arbeitet, sondern auch unternehmerisch gut aufgestellt ist und kalkuliert“, so Dunst. Sie habe oft erlebt, dass Unwissenheit und mangelnde Information zu wirtschaftlichem Schaden geführt habe.

MMag. Desirée Schorn M.A., Juristin mit Spezialgebiet Arbeitsrecht, und Mag. Reinhold Hodina, seit 20 Jahren am BG Neusiedl als Richter im Bereich Zivil- und Exekutionsrecht tätig, kennen die Probleme der Landwirte aus langjähriger Praxis. „Man kommt um diese Themen am Land nicht herum“, weiß Hodina. Deshalb habe man sich zusammengetan, „um etwas zu schaffen, wo die Menschen zu den unterschiedlichsten Themen nachschlagen können“. „Wir haben Wissen kumuliert, in einer einfachen Sprache, die auch der Normalverbraucher versteht“, betont Schorn. Viele praktische Beispiele, tabellarische Übersichten und ein Glossar der wichtigsten Rechtsbegriffe erleichtern das Verständnis.

Das Buch wird in allen Bezirksstellen der Landwirtschaftskammer und in den Bezirkshauptmannschaften aufliegen. Unter dem Link www.lindeverlag.at/buch/rechtshandbuch-fuer-land-und-forstbetriebe-17850 ist es für 49 Euro käuflich zu erwerben. Künftig soll auch eine kostenlose Onlineversion zur Verfügung stehen, so die Herausgeber.

Pressefotos zum Download:   Rechtshandbuch für Land- und Forstbetriebe_1, _2

Bildtext:   Agrarlandesrätin Verena Dunst präsentierte mit den Herausgebern das neue Rechtshandbuch für Land- und Forstbetriebe. V.l.: Mag. Reinhold Hodina, Herausgeber, LRin Verena Dunst, MMag. Desirée Schorn, M.A., Herausgeberin

Bildquelle:   Bgld. Landesmedienservice

Hans-Christian Siess, 16. Mai 2018
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