Neues Buschenschankgesetz bringt wesentliche Erleichterungen für Betreiber

Präsentierten Details zum neuen Buschenschankgesetz:  SPÖ-Klubobfrau Ingrid Salamon, Buschenschankbetreiber Josef Stubits, Agrarlandesrätin Verena Dunst, FPÖ-Klubobmann Géza Molnár
SPÖ-Klubobfrau Ingrid Salamon mit dem Buschenschankbetreiber Josef Stubits, Agrarlandesrätin Verena Dunst und FPÖ-Klubobmann Géza Molnár

Novelle soll im Jänner beschlossen werden. Weniger Bürokratie, längere Aussteckzeiten, Neben- und Haupterwerbslandwirte gleichgestellt *** Die Novelle zum Burgenländischen Buschenschankgesetz wird dem Landtag in der nächsten Sitzung zugeleitet und soll im Jänner beschlossen werden.

Agrarlandesrätin Verena Dunst, SPÖ-Klubobfrau Ingrid Salamon und FPÖ-Klubobmann Géza Molnár präsentierten heute, Mittwoch, die Details zum neuen Gesetz, das unter anderem weniger Bürokratie, längere Aussteckzeiten und die Gleichstellung von Nebenwerwerbs- mit Haupterwerbslandwirten bringt. Bäuerliche Betriebe und ein auf Regionalität ausgerichteter Tourismus sollen damit gestärkt werden.

Das aus dem Jahr 1979 stammende Burgenländische Buschenschankgesetz habe längst nicht mehr heutigen Anforderungen entsprochen. Lediglich 36 Buschenschenken, die regelmäßig ausstecken, gebe es im Burgenland. Für viele, vor allem im Nebenerwerb, sei die Bürokratie ein Hauptgrund, nicht mehr aufzusperren. „Mit dem bestehenden Gesetz ist nicht nur unnötige Bürokratie, sondern auch eine krasse Benachteiligung von Nebenerwerbslandwirten verbunden. Es braucht deshalb dringend eine Neuaufstellung, wenn wir dem Buschenschanksterben ein Ende setzen wollen“, erklärt Dunst.

Gleichstellung von Nebenwerwerbs- mit Haupterwerbslandwirten

Das geltende Gesetz sieht vor, dass ein Haupterwerbslandwirt am Haupt- und Nebenbetriebssitz sowie in der Erzeugergemeinde einen Buschenschank betreiben darf, der Nebenlandwirt jedoch nur in der Erzeugergemeinde, außer, wenn Haupt- und Nebenbetriebssitz nicht weiter als 10 km voneinander entfernt sind. „Diese Benachteiligung ist sachlich nicht zu rechtfertigen“, so Dunst. Künftig sind Haupt- und NebenerwerbslandwirtInnen gleichgestellt. 

„Ausgesteckt“ künftig neun Monate im Jahr möglich

Durften bisher Buschenschenken nach dem Zusperren erst wieder vier Wochen später aufsperren und nicht mehr als drei Monate im Jahr durchgehend geöffnet haben, wird es künftig möglich sein, neun Monate im Jahr zu öffnen, und darüber hinaus wird es keine 4-Wochen-Frist bis zum nächsten Aufsperren mehr geben.

Selbst hergestelltes Süß- und Salzgebäck erlaubt

Was etwa in der Steiermark längst selbstverständlich ist, soll nun auch im Burgenland erlaubt sein: den Gästen auch selbst hergestellte Speisen aus landwirtschaftlicher Produktion und nach bäuerlichen Rezepten zubereitete Süßwaren anzubieten, und nicht nur im Gesetz aufgezählte Süß- und Salzgebäcke wie Erdnüsse, Chips oder Haselnussschnitten. „Hier geht es um typisch regionale Spezialitäten, für die der Gast ja auch herkommt“, so Dunst.

Künftig nur mehr eine Meldung aller Ausschankzeiten in einem Kalenderjahr

Nach der bestehenden Regelung muss der Buschenschänker der Bezirkshauptmannschaft jedes Aufsperren 14 Tage im Vorhinein anzeigen – für viele eine unnötige Belastung. In Zukunft wird eine einmalige Meldung aller Ausschankzeiten im Vorhinein innerhalb eines Kalenderjahres reichen.

Uhudlerfrizzante und Mineralwasser erlaubt

Weiter ausgeschenkt werden darf auch Uhudlerfrizzante, weil dieser unter „Wein“ zu subsumieren ist. Dagegen sind versetzte Weine und Glühgetränke aufgrund der Gewerbeordnung ausgeschlossen, weil es sich um erwärmte und weiterbehandelte Getränke handelt. Verkauft werden dürfen auch weiterhin kohlensäurehaltige Getränke, Mineralwasser und selbst produzierte Fruchtsäfte.

Beschlussfassung am 24. Jänner 2019

Die Novelle soll dem Landtag in dessen letzter Sitzung im Jahr am 13. Dezember zugeleitet und am 24. Jänner 2019 beschlossen werden. „Mit dieser Novelle wollen wir den Buschenschankbetreibern das Überleben und das Leben erleichtern. Es geht um die Modernisierung des Gesetzes und um die Abschaffung von Nachteilen“, so Molnár. Salamon sieht in der Novelle „einen Schritt in die richtige Richtung, mit dem das Burgenländische Buschenschankgesetz endlich entstaubt und in die Jetztzeit geholt wird“.

Pressefotos zum Download:  Buschenschankgesetz neu_1, _2

Bild 1:  Regionale selbstgemachte Produkte vom Buschenschank Josef Stubits am Csaterberg

Bild 2:  Präsentierten Details zum neuen Buschenschankgesetz. V.l.:  SPÖ-Klubobfrau Ingrid Salamon, Buschenschankbetreiber Josef Stubits, Agrarlandesrätin Verena Dunst, FPÖ-Klubobmann Géza Molnár

Bildquelle:  Bgld. Landesmedienservice

Hans-Christian Siess, 5. Dezember 2018

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