Bau und Betrieb Nord

Leiter:
DI Gerald Gebhardt

Telefon: 057-600/6310
Fax: 057-600/6340
E-Mail: post.a5-bbn(at)bgld.gv.at

Aufgabenbereiche:

  • Sicherstellung der Erfassung und Aktualisierung von Geo- und sonstigen relevanten Daten
  • Budgetäre, technische und personelle Leitung der Standorte: Parndorf, Weiden am See, Frauenkirchen, Eisenstadt, Mattersburg, Oberpullendorf
  • Strategische Ausrichtung in den Bereichen:
    • Betriebliche und bauliche Erhaltung an Landesstraßen, Güter-, Forst- und Radwegen inkl. der Erhaltung von Nebenanlagen, Entwässerungseinrichtungen, Grünflächen, etc.
    • Eigentümervertreter im Bereich der Landesstraßenverwaltung
    • Pflege und Instandhaltung von wasserbaulichen Anlagen und an Gewässern
    • Mitarbeit bei Straßenplanungs- und Vermessungsarbeiten
    • Winterdienst auf Straßen (vorbereitende Maßnahmen, Bereitschaftsdienst, Durchführung des Winterdienstes)
    • Straßenausrüstung (Verkehrszeichen, Bodenmarkierung, Leitpflöcke etc.)
    • Sachverständigendienst für Verkehrstechnik im eigenen Wirkungsbereich (§ 90 StVO)
    • Ausbau von Landesstraßen, Landesbrücken, Kunstbauten, Mauern, Güter-, Forst- und Radwegen sowie Errichtung wasserbaulicher Anlagen
    • Produktion, Pflanzung und Pflege von Bäumen und Sträuchern
  • Standorte BBN
    Referate Eisenstadt, Weiden am See, Frauenkirchen, Parndorf, Mattersburg, Oberpullendorf
  • Operative und fachliche Umsetzung in den Bereichen:
    • Betriebliche und bauliche Erhaltung an Landesstraßen, Güter-, Forst- und Radwegen inkl. der Erhaltung von Nebenanlagen, Entwässerungseinrichtungen, Grünflächen, etc.
    • Eigentümervertreter im Bereich der Landesstraßenverwaltung
    • Pflege und Instandhaltung von wasserbaulichen Anlagen und an Gewässern
    • Mitarbeit bei Straßenplanungs- und Vermessungsarbeiten
    • Winterdienst auf Straßen (vorbereitende Maßnahmen, Bereitschaftsdienst, Durchführung des Winterdienstes)
    • Straßenausrüstung (Verkehrszeichen, Bodenmarkierung, Leitpflöcke etc.)
    • Sachverständigendienst für Verkehrstechnik im eigenen Wirkungsbereich (§ 90 StVO)
    • Ausbau von Landesstraßen, Landesbrücken, Kunstbauten, Mauern, Güter-, Forst- und Radwegen sowie Errichtung wasserbaulicher Anlagen
    • Sicherstellung der Erfassung und Aktualisierung von Geo- und sonstigen relevanten Daten
    • Produktion, Pflanzung und Pflege von Bäumen und Sträuchern