Referat Gebarungsprüfung und EU-Finanzcontrolling

Aufgabenbereiche:

  • Finanzielle Aufsicht über die Verwaltung und Gebarung der Landesanstalten
  • Finanzielle Aufsicht über die Buchhaltung und Gebarung sämtlicher dem Amt der Landesregierung nachgeordneter Ämter
  • Finanzielle Prüfungen im Auftrag der Landesregierung und im Rahmen der Zuständigkeit anderer Abteilungen
  • Sonderprüfungen im Bereich der nationalen Förderungen sowie von Förderungen der Europäischen Union, soweit nicht die Zuständigkeit einer anderen Abteilung gegeben ist