Strafverfügung

Mit dem Erhalt einer Strafverfügung wird der Beschuldigten/dem Beschuldigten vorgeworfen, die angeführte Verkehrsübertretung begangen zu haben.

Der Strafbetrag ist binnen zwei Wochen ab Erhalt zu überweisen.

Als Rechtsmittel gegen eine Strafverfügung kann binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch erhoben werden. Bitte beachten Sie zu den Voraussetzungen, Kosten und dem Verfahrensablauf die Hinweise auf der Rückseite Ihres Schreibens.

Wird weder Einspruch erhoben, noch der Strafbetrag bezahlt, wird der Gesamtbetrag eingemahnt und in weiterer Folge vollstreckt.