ausgewiesen sind, oder für die ein Gutachten eines Ziviltechnikers oder eines gerichtlich beeideten Sachverständigen für Raumordnung oder Raumplanung vorliegt, wonach diese Flächen und Freiflächen als für den
und die diesbezügliche Verordnung (LGBl. Nr.55/1998 i.d.g.F.) geregelt. Eine Kommission von Sachverständigen prüft die Einrichtungen regelmäßig hinsichtlich der Einhaltung der vorgegebenen Qualitätsstandards
reiung Dorfentwicklung Formulare von A bis Z Leistbares Wohnen im Burgenland Nicht amtliche Sachverständige Verzeichnis der Aufzugsprüfer im Burgenland
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Bühne gehen kann. Bis zu vierzehn MitarbeiterInnen der Bezirkshauptmannschaft sowie erfahrene Sachverständige aus den Bereichen Veranstaltungsrecht, Wasserrecht, Verkehr und Sicherheit sind vor Ort tätig
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