und die diesbezügliche Verordnung (LGBl. Nr.55/1998 i.d.g.F.) geregelt. Eine Kommission von Sachverständigen prüft die Einrichtungen regelmäßig hinsichtlich der Einhaltung der vorgegebenen Qualitätsstandards
reiung Dorfentwicklung Formulare von A bis Z Leistbares Wohnen im Burgenland Nicht amtliche Sachverständige Verzeichnis der Aufzugsprüfer im Burgenland
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Bühne gehen kann. Bis zu vierzehn MitarbeiterInnen der Bezirkshauptmannschaft sowie erfahrene Sachverständige aus den Bereichen Veranstaltungsrecht, Wasserrecht, Verkehr und Sicherheit sind vor Ort tätig