Aufhebung der Stallpflicht für Hausgeflügel

LH-Stv.in Astrid Eisenkopf mit Huhn

LH-Stv.in Eisenkopf: Ein Ende der Stallpflicht gibt es für Geflügelhalter im Burgenland. Die Stallpflicht ist mit 18. April 2024 aufgehoben.

Seit Ende Oktober 2023 wurde in mehreren Regionen Österreichs das Virus der hochpathogenen Aviären Influenza, die Geflügelpest, bei Wildvögeln, vor allem bei Kranichen und Graugänsen, nachgewiesen. Da es in den letzten Wochen zu keinen weiteren Ausbrüchen der Geflügelpest gekommen ist und auch die Zahl der verendeten Wildvögel deutlich zurückgegangen ist, wird die Stallpflicht mit 18. April 2024 im Burgenland aufgehoben. Konkret werden jene Gebiete im Burgenland, die bisher als Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko ausgewiesen wurden, zu Gebieten mit erhöhtem Geflügelpestrisiko herabgestuft.

Auch bei Gebieten mit erhöhtem Risiko sind Bio-Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter sollten weiterhin besonders auf die Einhaltung von Bio-Sicherheitsmaßnahmen achten. Direkte und indirekte Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollen verhindert und bei Gesundheitsproblemen der Tiere in Geflügelbetrieben sollte unbedingt eine tierärztliche Untersuchung erfolgen, um die Aviäre Influenza auszuschließen. Für die Früherkennung und die Verhinderung einer weiteren Ausbreitung müssen alle tot aufgefundenen wildlebenden Wasservögel und Greifvögel bei der lokal zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin) gemeldet werden. Solche Tiere sollen nicht berührt und am Fundort belassen werden. Die Bergung und Untersuchungen werden von der Behörde veranlasst. Nähere Infos unter dem folgenden Link:  Geflügelpest_Vogelgrippe

„Da weiterhin das Risiko der Ansteckung und Ausbreitung besteht, appelliere ich an alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter auf die Einhaltung der Bio-Sicherheitsmaßnahmen zu achten, die man auch auf der Homepage des Landes nachlesen kann“, so LH-Stellvertreterin Astrid Eisenkopf. Aus gegebenem Anlass wird auch darf hingewiesen, dass jede Geflügelhaltung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden ist.

Suchfunktion für Geflügelpest-Risikogebiete im Burgenland

Auf der Website des Landes Burgenland steht weiterhin eine interaktive Karte zur Verfügung, welche die betroffenen Risikogebiete anzeigt. Die Karte ist unter dem Link www.burgenland.at (Suche: Geflügelpest) abzurufen. Durch Eingabe des Gemeindenamens wird angezeigt, ob sich die Gemeinde in einem Geflügelpest-Risikogebiet befindet.

Fercsak Hermann, 18. April 2024

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